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„Der Einigungsvertrag wird unterlaufen“

■ Die Vermögenskommission sieht ihren Auftrag ernsthaft gefährdet

Sollten sich die Finanzbehörden gegen die PDS durchsetzen und ihre Steuerforderungen vollstrecken lassen, „dann sind die Weiterungen aus unserer Sicht derzeit unübersehbar“. Hans-Jürgen Papier, der Vorsitzende der „Unabhängigen Kommission“ zur Verwaltung der Vermögen der DDR- Parteien und Massenorganisationen, erklärte gestern gegenüber der taz, daß dies im Grunde bedeute, den im Einigungsvertrag festgelegten Auftrag der Kommission „ernsthaft zu gefährden“. Die Kommission sei unter anderem dazu eingerichtet worden, das Altvermögen der Massenorganisationen und Parteien der Ex-DDR „zügig“ den neuen Bundesländern zur Verfügung zu stellen.

Wenn nun, wie von den Finanzbehörden gewünscht, „wir ganz erhebliche Teile aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände im Grunde als steuerpflichtige Vorgänge ansehen müssen“, dann würde dies nicht nur zu einer zeitlichen Blockierung der Kommissionsaufgaben führen. Wesentlich gravierender wäre, daß dies dann zu einer „erheblichen Schmälerung des Gemeinnützigkeitstopfes führen“ würde. Über die Finanzbehörden flössen große Teile der Gelder; anstatt direkt in die neuen Länder, in den allgemeinen Bonner Finanztopf, der anschließend zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Über die Steuererlöse würden am Ende auch die alten Bundesländer erheblich aus dem Altvermögen der DDR-Organisationen profitieren.

Am Dienstag hatte es die Kommission bei nur einer Enthaltung abgelehnt, einem Antrag der PDS zu folgen. Biskys Partei hatte gefordert, die von den Finanzbehörden am 3. November deklarierte Steuerschuld von 67 Millionen Mark aus dem Altvermögen und damit aus der finanziellen Hinterlassenschaft der SED zu begleichen. Die Gründe für die Ablehnung seien „vielfältig“ gewesen, sagte Papier. Zum einen könne die Kommission derzeit nicht sicher beurteilen, ob die damaligen Einkünfte der SED-Nachfolgerin im ersten Halbjahr 1990 überhaupt vollständig an die Kommission abgeführt oder ob sie von der PDS für eigene Zwecke ausgegeben worden sind. Die Kommission könne nicht zulassen, daß sie „die Lasten, aber nicht den Nutzen“ der damaligen Geschäfte trage. Rechtlich zu klären sei darüber hinaus die Frage, ob von Steuerschulden überhaupt gesprochen werden könne. Und für den Fall, daß diese Frage mit Ja zu beantworten sei, ob dann dafür das Altvermögen hafte.

Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus, so Papier, habe die Kommission einstimmig darum gebeten, auf eine „Vollstreckung zu verzichten, bis diese Fragen geklärt sind“. Wolfgang Gast

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