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■ Der BundespräsidentEin Amt mit Einfluß

Die Aufgaben eines Bundespräsidenten gehen über eine repräsentative Funktion hinaus. Zu ihnen gehören Mitwirkung bei Regierungsbildung und Gesetzgebung, Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten und Offizieren. Darüber hinaus kann der Bundespräsident auch Begnadigungen aussprechen. Bei der Wahl eines neuen Bundeskanzlers kann das Staatsoberhaupt einen eigenen Kandidaten vorschlagen. Der Präsident schließt im Namen Deutschlands Verträge mit ausländischen Staaten ab, empfängt Gesandte und Botschafter – er ist der führende Vertreter der deutschen Reise- Diplomatie. Der Mann an der Spitze der Bundesrepublik ernennt oder entläßt auf Vorschlag des Bundeskanzlers auch die Bundesminister. Gleichzeitig kann er den Bundestag auflösen, falls im Parlament der vorgeschlagene Kanzler keine Mehrheit erhält. Er ist beim Gesetzgebungsverfahren der letzte, der nach der Bundesregierung unter die Gesetze seinen Namen setzt. Nur dann können sie verkündet werden.

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