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■ KernpunkteDer Amsterdamer EU-Vertrag

Das Schengener Abkommen über den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen wird in den neuen EU-Vertrag übernommen. Bislang waren zehn EU-Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten.

Das Visa- und Asylrecht wird in das Gemeinschaftsrecht übernommen. Über die Asylpolitik werden die Mitgliedsstaaten aber in den kommenden fünf Jahren einstimmig entscheiden. Für einzelne EU-Staaten gibt es damit ein Vetorecht.

Die Europäische Polizeibehörde Europol, deren Kompetenz sich bisher auf das Sammeln von Daten beschränkt, soll innerhalb von fünf Jahren ausgebaut werden. Europol-Beamte sollen gemeinsam mit nationalen Polizisten in operativen Teams arbeiten.

Das Beschäftigungskapitel sieht eine engere Zusammenarbeit der EU-Staaten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vor. Die Sozialcharta von 1989 wird in den EU-Vertrag übernommen. Sie regelt unter anderem Mindeststandards beim sozialen Schutz der Arbeitnehmer. Im Umweltschutz soll es künftig Mitgliedsstaaten möglich sein, eigenes Recht beizubehalten oder Bestimmungen zu erlassen, die über EU-Mindeststandards hinausgehen.

Die Union setzt sich eine Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) zum Ziel. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs beschließt die gemeinsamen Strategien, und zwar auch bei „Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen“. Ein Generalsekretär wird die EU außenpolitisch vertreten. Eine „Strategieplanungs- und Frühwarneinheit“ wird zur Unterstützung des Generalsekretariats neu eingeführt.

Die Entscheidungen im Europäischen Rat müssen weiterhin einstimmig fallen. Die Umsetzung der vereinbarten Strategien wird im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Ein einzelner EU-Staat kann aus „wichtigen Gründen der nationalen Politik“ im Ministerrat eine Abstimmung verweigern und damit faktisch ein Veto einlegen.

Der Vertrag läßt offen, ob die Westeuropäische Union (WEU) als militärischer Arm in die EU integriert wird. Die Entscheidung liegt beim Europäischen Rat.

Das Europäische Parlament soll in mehr Bereichen ein Mitentscheidungsrecht bekommen.

Der Präsident der EU- Kommission wird gestärkt. Er bekommt erstmals ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Kommissare und eine Richtlinienkompetenz. Die Größe der EU-Kommission soll zunächst auf zwanzig Posten festgelegt bleiben. Die fünf großen EU-Staaten sind bereit, auf ihren zweiten Kommissarposten bei Beginn der Erweiterung zu verzichten. Wenn mehr als fünf neue Länder in die EU aufgenommen werden, muß die Zusammensetzung neu verhandelt werden. AFP

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