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Demonstranten zahlen nicht

■ Staat soll die Kosten des Streits am Gorleben-Zaun selber tragen

Geht es nach 14 Atomkraftgegnern, bleibt Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) auf seiner gegen sie erhobenen Forderung von 126.901,10 Mark für Demonstrationsschäden im Gorlebener Endlagergelände sitzen. Gegen den im Juni ergangenen Mahnbescheid haben die Anwälte der Demonstranten fristgemäß Widerspruch eingelegt. Die Atomkraftgegner erklärten gestern, sie befürchteten, daß mit Töpfers Forderung ein Präzedenzfall geschaffen werden könne.

Die Atomkraftgegner hatten im Juni 1990 die Mauern des Endlagers überwunden und den Förderturm über dem Salzstock besetzt, worauf das Bundesamt für Strahlenschutz zivilrechtliche Ansprüche Töpfers erhob. Zur Begründung hieß es, es sei Ersatz für Stillegungskosten, Reparaturkosten des Zaunes sowie Personal- und Materialkosten zu beanspruchen. Nach dem Widerspruch müssen diese Forderungen jetzt genau begründet werden.

Nach Ansicht der AKW-Gegner habe das Bundesamt erstmalig versucht, über die Schadensersatzforderung das Zivilrecht zu benutzen, um das Demonstrationsrecht „auszuhebeln“. Besetzungs- und Blockadeaktionen, die strafrechtlich ohne Belang blieben, würden künftig zu unabwägbaren finanziellen Risiken führen, meinte der Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, Wolfgang Ehmke. Es müsse überlegt werden, ob nicht der Bundesumweltminister wegen Verschwendung öffentlicher Gelder angezeigt werden müsse, da Gorleben nachweislich als Endlagerstandort nicht geeignet sei. dpa

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