Demo gegen Neonazis: Video zeigt Polizeiübergriff
Staatsanwalt ermittelt gegen Beamte wegen Falschaussage. Protestler zu Unrecht verurteilt? Er war 2006 beim Prostet gegen Nazis festgenommen worden und hatte dabei einen Schädelbruch erlitten.
Ein Polizeieinsatz aus dem Jahr 2006 bekommt ein juristisches Nachspiel. Aufgrund einer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen drei Beamte wegen Falschaussage. Sie waren damals an der Festnahme eines heute 31-Jährigen beteiligt, der später anscheinend zu Unrecht wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt wurde. Udo Wolf, Vorsitzender der Linksfraktion, hat eine schnelle Klärung des Vorfalls gefordert.
Paul B. hatte am 19. August 2006 gegen eine Nazidemonstration in Pankow protestiert. Die Beamten hatten B.s Festnahme später damit begründet, dass er einen Stein habe werfen wollen. Paul B. hatte bei der Festnahme einen Schädelbruch erlitten. Seine Anzeige gegen die Beamten wegen schwerer Körperverletzung blieb folgenlos. Er selbst wurde zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Erst vor Kurzem wurde B.s Anwalt Sebastian Scharner auf ein Video aufmerksam, das bereits 2007 im Internet zu sehen ist. Es zeigt, dass B. weder einen Stein in der Hand hatte noch sich gegen die Festnahme gewehrt hatte. Anwalt Scharner hofft nun, dass die Ermittlungen zu einer Verurteilung der Beamten führen. Das wäre auch die Chance für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen seinen Mandanten und einen Freispruch.
Unterdessen sagte der Rechtsanwalt Thomas Herzog, dass einer der drei beteiligten Polizisten schon mehrfach mit fragwürdigen Aussagen aufgefallen sei. Ihm seien drei Prozesse gegen Demonstrationsteilnehmer bekannt, die mit Freispruch geendet hätten, weil dem Beamten G. nicht geglaubt wurde. Einmal habe er G. wegen Falschaussage angezeigt. Das Verfahren sei zu seinem Erstaunen eingestellt worden, so Herzog.
Die Polizei konnte aktuell keine Stellungnahme abgeben. 2006 hatte Polizeipräsident Dieter Glietsch heftige Kritik an dem Einsatz zurückgewiesen. Ihm lägen keine Erkenntnisse über unverhältnismäßiges Einschreiten vonseiten der Polizei vor. GA
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