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Demjanjuk verläßt Israel

■ Nach 7 Jahren Rückkehr in die USA

Jerusalem (dpa) – Der von der Anklage des Massenmordes an Juden freigesprochene John Demjanjuk muß sich in Israel keinem weiteren Verfahren stellen und wird ausgewiesen. Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem wies gestern alle Einsprüche gegen diese Entscheidung zurück. Rund sieben Jahre nach seiner Auslieferung an Israel und fast acht Wochen nach der Aufhebung des Todesurteils ist Demjanjuk ein freier Mann.

Demjanjuk wurde verdächtigt, als Wachmann im Konzentrationslager Treblinka an der brutalen Ermordung Hunderttausender Juden beteiligt gewesen zu sein. In erster Instanz wurde er 1988 zum Tod durch den Strang verurteilt. Wegen später aufgetauchter Dokumente, die an seiner Identität mit „Iwan dem Schrecklichen“ Zweifel aufkommen ließen, hob das Berufungsgericht dieses Urteil jedoch auf und sprach den 73jährigen Ende Juli aus Mangel an Beweisen frei. Die Regierung verfügte seine Ausweisung.

Mehrere Organisationen und Einzelpersonen versuchten daraufhin, die Staatsanwaltschaft auf gerichtlichem Wege zu zwingen, ein neues Verfahren gegen Demjanjuk einzuleiten. Sie beriefen sich auf Dokumente, denen zufolge Demjanjuk entgegen seiner Unschuldsbeteuerungen der SS als Wachmann zumindest in den Konzentrationslagern Sobibor und Flossenbürg gedient hat. Auch die freisprechenden Richter, die nur über den Treblinka-Fall zu entscheiden hatten, äußerten sich in ihrer Urteilsbegründung überzeugt davon, daß Demjanjuk nicht unschuldig sei. Die Staatsanwaltschaft sah sich jedoch nicht in der Lage, die anderen Verdachtsmomente durch Beweise so weit zu erhärten, daß eine aussichtsreiche Anklage möglich ist. Demjanjuk wird voraussichtlich in die Vereinigten Staaten zurückkehren, in die er Anfang der fünfziger Jahre eingewandert war.

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