Debatte: Überfällig
Lange hat's gedauert. Acht Monate nach Erscheinen einer Studie über den Radikalenerlass in Baden-Württemberg hat sich Ministerpräsident Kretschmann in einem offenen Brief endlich dazu geäußert. Doch das Ergebnis irritiert.
Von Oliver Stenzel
Die gute Nachricht: Winfried Kretschmann ist lernfähig. Der baden-württembergische Ministerpräsident schreibt in seinem vergangenen Donnerstag veröffentlichten offenen Brief zum Radikalenerlass: „Eine erste Erkenntnis ist für mich, dass die Anwendung des Erlasses unverhältnismäßig war.“ Respekt, das ist mal wirklich eine neue Erkenntnis.
Doch im Ernst: Eine Reaktion Kretschmanns auf die im Mai 2022 veröffentlichte, vom Land in Auftrag gegebene Studie über den sogenannten Radikalenerlass von 1972, dessen Anwendung in Baden-Württemberg und die Folgen für viele Anwärter:innen auf öffentliche Stellen, war mehr als überfällig. Monatelang hatten Kretschmann und sein Staatsministerium immer wieder darauf verwiesen, dass die Studie ja ziemlich dick sei, dass es drängendere Probleme gebe (Kontext berichtete). Das wirkte schon deshalb unangemessen, weil Kretschmann zum einen selbst in einem Interview Anfang 2022 die Erwartung genährt hatte, sich bald zu äußern, zum anderen, weil die Ergebnisse nicht vom Himmel fielen – manche wurden noch vor Erscheinen der Studie im Blog des Heidelberger Forschungsprojekts veröffentlicht.
Sollte das Staatsministerium eine kompetente wissenschaftliche Abteilung haben, und das ist ihm zu wünschen, hätte sich diese also schon zeitig darum kümmern können. So aber entstand der Eindruck, der Ministerpräsident wolle einer Stellungnahme aus dem Weg gehen, fühle sich unbehaglich damit. Oder spiele bei der Aufarbeitung und Fragen einer Entschädigung oder Rehabilitation auf Zeit, wie es etwa der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch formulierte, bis die „biologische Lösung“ eintrete.
Nun gibt es endlich eine Reaktion. Und die ist enttäuschend, da inhaltlich dürftig. Zwar zitiert Kretschmann gleich zu Beginn Willy Brandt, der als Bundeskanzler den Erlass 1972 mitbeschlossen hatte, ihn aber später als „politischen Irrtum“ bezeichnete. Doch diese Wertung macht er sich in der Folge nicht zu eigen, stattdessen die von Brandts Nachfolger im Bundeskanzleramt Helmut Schmidt, laut dem „mit Kanonen nach Spatzen“ geschossen worden sei – will sagen: Nicht der Erlass als solcher war ein Irrtum, sondern nur die Praxis seiner Anwendung.
Diese bewertet Kretschmann auch durchaus kritisch: Für ihn „hat der Radikalenerlass viel mehr Schaden angerichtet als Nutzen gestiftet“, bei der Umsetzung sei das erforderliche „Augenmaß verloren gegangen.“ Dass eine ganze Generation unter Generalverdacht gestellt worden sei, „war falsch“, schreibt der Ministerpräsident. Denn zwar mochten „einzelne … zu Recht sanktioniert worden sein“, aber „manche“ hätten „zu Unrecht durch Gesinnungs-Anhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit Leid erlebt“. Darauf folgt der zentrale Satz des Briefes: „Das bedauere ich als Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg sehr.“ Kretschmann bedauert, er entschuldigt sich nicht bei den Opfern, wie dies zunächst fälschlicherweise etwa die „Deutsche Presse-Agentur“ vermeldete.
Nun lässt sich darüber streiten, wie sinnvoll es ist, wenn sich ein Regierungschef heute für eine Regelung aus dem Jahr 1972 (bundesweit) beziehungsweise 1973 (in Baden-Württemberg) entschuldigt, an deren Umsetzung er nicht beteiligt war. Es könnte ein symbolischer Akt sein, und er hatte ihn vor einem Jahr immerhin in Einzelfällen in Aussicht gestellt. Jetzt verwendet Kretschmann weder das Wort „Entschuldigung“ noch „Rehabilitation“. Doch sein Brief irritiert noch aus einem anderen Grund.
Kretschmann hat sich, diesen Anschein erweckt das Dokument, ziemlich gequält mit dem Thema. Er war selbst einer der Betroffenen, und er geht breit auf diesen Abschnitt seines Lebens ein. Mehr als ein Fünftel des Briefes macht die Thematisierung der eigenen Biographie aus. Das mag man anerkennen, aber genau das ist das Problem: Kretschmanns Beschäftung mit oder eher die große Zerknirschung ob der eigenen Biographie überlagert seine Beurteilung des Themas. Es ist diese Zerknirschung über die „größte Verirrung meines eigenen Lebens“, die ihm in der Studie gespiegelt werde, „nämlich der Linksradikalismus meiner Studienzeit“: „Mich erschreckt noch heute, dass ein Mensch, selbst wenn er das Glück einer guten Ausbildung hatte wie ich, einen solchen ‚Tunnelblick‘ entwickeln und sich derart in eine verblendete Weltsicht einbohren kann.“ Und er betrachtet es als „aus heutiger Sicht nur logisch und konsequent“, dass ein demokratischer Staat bei Menschen wie dem jungen Kretschmann „Zweifeln an der Verfassungstreue nachgeht“.
Aus dieser Perspektive einer eigenen Verirrung, einer, zugespitzt formuliert, eigenen Schuld, beschreibt Kretschmann dann die mögliche Läuterung und Buße: „Menschen, die abwegige und irrige Positionen vertreten, sind in fünf oder zehn Jahren vielleicht klüger geworden und denken anders“, und solche Lernprozesse müsse die liberale Demokratie fördern und wertschätzen. Eine Gesinnungsprüfung ist also laut Kretschmann nicht deshalb falsch, weil sie der Meinungsfreiheit widerspricht – sondern weil sich die Gesinnung ja ändern, weil sie sich im Sinne des Ministerpräsidenten bessern kann.
Die Betroffenen wollen eine Entschädigung
Eine hochproblematische Deutung, die überdies hinter die Ergebnisse der Studie zurückfällt. Denn es ist völlig irrelevant für die Bewertung des Erlasses, ob die von ihm betroffenen Menschen sich ändern, ob sie sich von ihren früheren Ideen verabschieden oder sie beibehalten, ob sie in Kretschmanns arg paternalistisch wirkenden Worten „klüger werden“. Relevant ist einzig, ob ihre Nichtzulassung zu oder ihr Ausschluss aus öffentlichen Stellen aufgrund eines konkreten Verdachts „einer gegen die Sicherheit des Staates gerichteten Betätigung“ erfolgte. So formuliert es das Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO), das sich mit „Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf“ befasst – und übrigens bereits 1961 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde.
Aber konkrete Verdachtsmomente oder Nachweise waren gerade nicht die Kriterien des Radikalenerlasses. In ihm ging es stattdessen um eine Sanktionierung aufgrund von Verhaltensprognosen: Menschen erlitten Nachteile allein aus der Tatsache heraus, dass sie Mitglieder in politischen Organisationen, Parteien, Initiativen oder Studentengruppen waren. Oder auch nur, weil sie einen Aufruf unterschrieben hatten wie der Heidelberger Martin Hornung. Sogar die Bundesregierung bestätigte 1986 gegenüber der IAO, dass in keinem Anwendungsfall der Vorwurf erhoben wurde, „die Betreffenden hätten sich gegen die Sicherheit des Staates betätigt“, wie es Klaus Samson, ehemaliger Koordinator für Menschenrechtsfragen beim IAO, 2004 dokumentierte. Stattdessen habe es sich, so Samson, stets gehandelt „um offene, zulässige politische Betätigung, und das tatsächliche Verhalten der Betreffenden im Zuge dieser Tätigkeit hatte zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben“.
Für den Betroffenen und Aktivisten Lothar Letsche besteht das „kollektive Unrecht“ denn auch „in den gesinnungsbasierten Prognosen, die zur Ablehnung oder Entlassung führten, aber mit dem tatsächlichen Verhalten der Betroffenen nichts zu tun hatten“. Er bezeichnet es als „Irrglauben“ Kretschmanns, dass es „berechtigte“ Fälle von Berufsverbot gegeben habe, die man erst von den „unberechtigten“ sortieren müsse.
Aber vielleicht gibt es doch ein wenig Hoffnung, dem Ministerpräsidenten diese Sicht zu verdeutlichen. Kretschmann hat Betroffene des Radikalenerlasses am 8. Februar zu einem Gespräch in die Villa Reitzenstein geladen. Letsche wird wohl dabei sein und viele andere aus der „Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg“. Die „Einladung zu einem persönlichen Gespräch … nehmen wir dankend an“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative. „Wir erwarten dann allerdings, dass bei unseren weitergehenden Forderungen nach Entschuldigung, Rehabilitierung und Entschädigung spürbare Fortschritte erzielt werden können. Wir haben nicht mehr viel Zeit …“. 50 Jahre sind bereits vergangen.
Den offenen Brief in voller Länge gibt es hier: https://tinyurl.com/738ntk5a
Als Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) sich am 28. Januar 1972 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammensetzte, um „die Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen“ zu beraten, entstand ein Gesetz, das als Radikalenerlass in die Geschichte einging. Ins Visier gerieten vor allem Linke, wobei allein die Mitgliedschaft zum Beispiel in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) oder im Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) genügte, um als Verfassungsfeind verdächtigt zu werden. Vom Postboten bis zum Bahnhofswärter: Wer Beamter werden wollte, wurde durchleuchtet. Von 1972 bis zur endgültigen Abschaffung der sogenannten Regelanfrage, zuletzt 1991 in Bayern, wurden bundesweit insgesamt 3,5 Millionen Personen vom Verfassungsschutz überprüft, Akten über sie angelegt.
Die staatliche Gesinnungsschnüffelei führte zu 11.000 Berufsverbotsverfahren, mehr als 1.250 BewerberInnen für den öffentlichen Dienst wurden nicht eingestellt, rund 260 Personen entlassen. In Baden-Württemberg, wo die Regelanfrage besonders streng angewandt wurde, gab es allein 222 dokumentierte Nichteinstellungen und 66 Entlassungen. Die Betroffenen mussten sich mit anderen Jobs durchschlagen, leben heute teils in prekären Verhältnissen oder zumindest mit einer deutlich geringeren Rente, als sie eigentlich hätten haben können. Brandt räumte schon 1988 ein, dass der Erlass ein Fehler gewesen sei, er habe nicht geahnt, „welcher Unfug damit getrieben werden würde“. (sus/os)
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