Debatte: warum ein neus Hochschulgesetz?: Mehr Autonomie
■ Gastbeitrag / Elisabeth Motschmann, CDU-Abgeordnete: Eliten fördern
Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist eine Chance für die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven. Der Gesetzentwurf von CDU und SPD soll zur Profilierung, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Darüber hinaus zielt er darauf ab, der rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Hochschulen neue Impulse zu geben und damit ihre Autonomie zu stärken.
Leistungsfähige Hochschulen sind für den Technologie- und Wirtschaftsstandort Bremen entscheidende Elemente. Die Qualität von Forschung und Lehre beeinflußt nicht nur die Ansiedlungswilligkeit von zukunftsorientierten Unternehmen, sondern auch die Anziehungskraft gegenüber leistungsorientierten Studierwilligen aus dem In- und Ausland. Die Qualität der Ausbildung an den Hochschulen berührt schließlich direkt die Frage, inwieweit die derzeit und zukünftig Studierenden den steigenden beruflichen Anforderungen in Wirtschaft und Verwaltung gerecht werden können. Aufwendungen für Hochschulen müssen als Investitionen in unsere wichtigste Ressource gesehen werden: das Wissen und Können der bei uns lebenden und arbeitenden Menschen.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, durch die Novellierung der Hochschulgesetze in Bund und Ländern die Voraussetzungen zur Lösung der Hauptprobleme der Hochschulen zu schaffen: Stärkung der Leitungsstrukturen, Abbau von Überbürokratisierung in den Hochschulen und im Verhältnis der Hochschulen zu den Behörden, Vermeidung einer zu langen Studiendauer, Überprüfung von Inhalten, Ausbildungszielen und organisatorisch-didaktischen Verfahrensweisen zur Steigerung der Qualität von Forschung und Lehre sowie Maßnahmen zur Verringerung einer zu hohen Zahl von Studienabbrechern.
Forschung und Lehre dienen insbesondere auch der Beförderung von Spitzenleistungen und der Förderung von Eliten. Ausschlaggebend dafür sind die Begabung und der Wille zur Leistung der Beteiligten. Aus diesem Grund sind allgemeine Studiengebühren bei Einhaltung der Regelstudienzeit unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen für das Land Bremen abzulehnen.
Der Gesetzentwurf der Koalition enthält folgende wichtige Schwerpunkte:
1. Eine weitgehende Personalbewirtschaftung wird auf die Hochschulen übertragen. Dieser Schritt stärkt nach der Finanzautonomie die Selbständigkeit und Eigenverantwortung sowie die Entbürokratisierung.
2. Verbindliche Regelstudienzeiten, Zwischenprüfungen und eine weitgehende „Freischuß-Regelung“ sollen zur Verkürzung der Studienzeiten beitragen.
3. Ein Beitrag zur Flexibilisierung, Deregulierung und Vereinfachung der Gremienarbeit ist zum Beispiel der Wegfall des Konvents und des Hochschulbeirates.
4. Die Leitungsfunktionen, insbesondere das Rektorat, werden durch mehr Kompetenzen und Verantwortung gestärkt. Dadurch werden Entscheidungen und Verfahren beschleunigt und vereinfacht.
5. Die Hochschulgrade „Bachelor“ und „Master“ werden eingeführt. Diese Maßnahme trägt zur Internationalisierung der Hochschulen bei.
6. Der Tierschutz und die Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen werden in das Gesetz aufgenommen.
7. Die Vergabe von Fördermitteln wird künftig mehr als bisher auf den Grundlagen und nach Kriterien des Wettbewerbs stattfinden. Erfolg soll sich auch in der Hochschule lohnen. Das gilt zum Beispiel auch im Hinblick auf die Frauenförderung.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf eine gute Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage. Die zahlreichen Anhörungen von Gremienvertretern und einzelnen Verantwortlichen wie zum Beispiel der Rektoren werden möglicherweise noch zu Modifizierungen und Veränderungen des Entwurfs führen. Allerdings wäre es aus meiner Sicht falsch, den Versuch zu unternehmen, es allen recht zu machen. Wir wollen Bremens Hochschulen fit machen für den nationalen und möglichst auch internationalen Wettbewerb. Ein modernes, zukunftsorientiertes Hochschulgesetz ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Elisabeth Motschmann
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