Debatte um geistiges Eigentum im Netz: 12-Punkte-Papier gegen Downloads
Mit einem System von Warnhinweisen will Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) gegen illegale Downloads vorgehen. Ein 12-Punkte-Papier soll's richten. Widerspruch bleibt nicht aus.
BERLIN dpa/taz | Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will das illegale Herunterladen von Dateien aus dem Internet mit einem System von Warnhinweisen bekämpfen. Wer bei Verstößen erwischt werde, soll zunächst einmal per Mail persönlich verwarnt werden, erst bei einer Wiederholung wären Abmahnungen und Anzeigen fällig.
Das geht aus dem 12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter hervor, das am Freitag in Berlin unter dem Titel "Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt" veröffentlicht wurde. "Ein solches System hätte als Ergänzung zu den existierenden Möglichkeiten der zivilrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung den Vorzug, dass es den rechtswidrigen Nutzer zunächst über den Unrechtsgehalt seiner Tat aufklärt, ohne dass ihm sofort Sanktionen drohen", heißt es in dem Papier
Auch sollten beim Schutz des Urheberrechts Internetprovider stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Nutzer, die Dateien illegal herunterladen, sollten in der Regel als Strafe eine doppelte Lizenzgebühr zahlen. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und für gewerblichen Rechtsschutz, sieht darin allerdings einen "gewissen Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Nach der E-Commerce-Richtlinie und dem TMG treffen die Internet-Service-Provider nämlich grundsätzlich keine Prüf- und Überwachungspflichten", schreibt er in seinem Weblog.
Gleichzeitig gibt Neumann den Verlegern in ihrem Streit mit Nachrichtenportalen wie Google News und Suchmaschinen wie Google Schützenhilfe. Der CDU-Politiker spricht sich für eine Reform des Urheberrechts aus, mit der die Interessen der Verleger als Werkvermittler im Internet stärker geschützt werden soll. Mit dem Leistungsschutzrecht würden die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Verlegeransprüche im Internet verbessert. Das neue Recht soll allerdings nur die gewerbliche Nutzung betreffen.
Die Verlegerverbände fordern seit längerem, dass der Zugriff auf ihre Internetauftritte, etwa durch Suchmaschinen, eigens honoriert wird. Mit einer Urheberrechtsreform wollen sie verhindern, dass die Leistung der Verlage, etwa die technische Bereitstellung von Informationen, durch Suchmaschinen zum eigenen Nutzen missbraucht wird. Im traditionellen Urheberrecht werden die Belange von Verlagen, Autoren und Kreativen geschützt.
Diese Regelungen reichen nach Ansicht Neumanns nicht mehr aus. Geistiger Diebstahl im Netz sei kein Kavaliersdelikt. Eine Reform des Urheberrechts sollte auf europäischer Ebene gelten. Auch weltweit müssten Regeln festgelegt werden. Urheber und andere Rechteinhaber seien vor allem auf die Mithilfe von Providern angewiesen. Auch hier widerspricht IT-Anwalt Stadler in seinem Blog vehement: "Neumann scheint, wie viele andere auch, immer noch nicht erkannt zu haben, dass diese Forderung nicht im Interesse der Autoren ist und letztlich auf eine gebührenfinanzierte Presse hinausläuft."
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich grundsätzlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, dämpfte aber zugleich Hoffnungen auf allzu große Einkünfte. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei auch keine "Sonder-Gema", hatte die Ministerin mit Verweis auf die Vergütungsregelung der Musikbranche gesagt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die zwölf Thesen. "Im staatspolitischen Sinn ist dieses Thesenpapier ein enorm wichtiger Vorstoß", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in einer Mitteilung. "Es stellt das Kulturgut und den kulturellen Schaffensprozess in den Mittelpunkt und macht deutlich, dass die künftige Ausgestaltung des Urheberrechts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch kulturpolitisch von großer Bedeutung ist." Die Interessen der Kultur und der Kulturschaffenden würden damit im Internetzeitalter geschützt.
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