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Debatte um BeschneidungenRabbiner will Medizinkurse

Oberrabbiner Yona Metzger ist wegen der Debatte aus Israel angereist. Beschneider sollen Medizinkurse belegen, sagt er. Das Alter der Jungen sei aber nicht verhandelbar.

Beim Beschenidungsalter gibt's keinen Spielraum: Das machte Rabbiner Yona Metzger (r.) klar. Bild: dapd

BERLIN taz | Der Debatte um Beschneidungen in Deutschland wird in Israel offensichtlich hohe Bedeutung beigemessen. Oberrabbiner Yona Metzger war eigens aus Jerusalem nach Berlin gereist, um Gespräche mit Vertretern aus Politik und Religion zu führen. Am Dienstag berichtete er in der Bundespressekonferenz von den Ergebnissen.

Kurz gesagt, schlägt das israelische Oberrabbinat vor, dass die in Deutschland tätigen Beschneider einen Medizinkurs belegen, um auf eventuell auftretende Verletzungen vorbereitet zu sein. Über die Achttagefrist für jüdische Babys sowie die Frage der Betäubung des Kindes will man aber nicht verhandeln. Der achte Tag als Termin „ist heilig“, sagte Metzger. Zudem sei man „gegen eine Spritze“, in Israel werde der Säugling mit einem Tropfen süßen Weins beruhigt.

Die Debatte über die religiöse Beschneidung von Jungen hatte sich an einem Urteil des Kölner Landgerichts von Ende Juni entzündet. Das Gericht wertete die Beschneidung als Köperverletzung, selbst wenn die Eltern einwilligen. Das Urteil hatte starke Kritik von jüdischen und muslimischen Verbänden hervorgerufen. Die Konferenz Europäischer Rabbiner wertete es Mitte Juli als einen der wohl schwersten Angriffe auf jüdisches Leben nach dem Holocaust.

Der Bundestag hatte Mitte Juli mit großer Mehrheit eine Resolution zur Erlaubnis religiöser Beschneidungen verabschiedet. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. An diesem Donnerstag befasst sich erst einmal der Deutsche Ethikrat mit der Frage der Beschneidung. Das Gremium soll dazu beitragen, dass man dieses komplexe Thema nicht nur unter medizinrechtlichen Aspekten ansieht.

Rabbiner Yona Metzger erklärte in Berlin auf Nachfrage, er sehe in der hierzulande geführten Debatte „überhaupt keinen Antisemitismus“. Jeder Mensch solle seine Religion leben können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Im Bundesjustizministerium habe man ihm versichert, dass die religiöse Beschneidung „im Moment keinen Gesetzesverstoß darstellt. Man hat mir gesagt, dass ich mir keine Sorgen machen soll“, sagte der 59-Jährige in Berlin.

Auf die Frage nach einer möglichen Traumatisierung des Kindes durch die Beschneidung antwortete er, wäre dies der Fall, so „wäre das Gebot nicht 4.000 Jahre eingehalten worden“. Als Rabbiner empfehle er allen in Deutschland lebenden Juden, ihre Söhne beschneiden zu lassen.

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27 Kommentare

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  • KH
    Kelmut Hohl

    Ein gut gemachter Beitrag, der in knapper Form klarmacht: letztlich ist der Oberrabbi alles andere als kompromißbereit. Die von Metzger geforderte Toleranz gegen Religionen wäre dann glaubhaft, wenn sie als Grundlage das Grundgesetz akzeptierte. Dort steht in Art.2 Abs. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit..." Es ist kein Grund erkennbar, weshalb das für kleine Jungen auf deutschem Boden nicht gelten sollte! Wer mag, hat dann als Erwachsene/r jegliche Freiheit seinen Körper so umzugestalten, wie es ihr oder ihm entspricht - dazu gehört auch sich beschneiden zu lassen. Aber eben erst dann und als freie Willensentscheidung, die nun mal mit der Volljährigkeit verbunden ist!

  • HF
    Hartmut Fischer

    Imame und Rabbiner bestimmen nun über unser bewährtes Grundgesetz ab?

    Was immer ihnen nicht gefällt, muss eben diesen mittelalterlichen Religionen angepasst werden.

    Armes Deutschland! Lässt sich von rückständischen Reigionen erpressen und vorfühen.

  • WS
    Willy S:

    Um meine Religion ausüben zu können, muss ich mich nicht an kleinen Kindern vergehen.

    KINDERSCHÄNDER sind zu bestrafen.

    WAS HAT EINE VORHAUTBESCHNEIDUNG mit meinem GLAUBEN zu tun?

    Wann führen wir Steinigungen von Frauen ein? Entspricht doch auch dem praktizierten Islam.

    Deutschland unterscheidet sich bald nicht mehr von "modernen demokatischen" Staaten wie Iran, Sudan, Nigeria etc.

  • D
    Demokrat

    Alle, die sich ein Bild zum Thema (muslimische) Beschneidung aus Sicht eines Betroffenen machen wollen, sollten sich das folgende Interview unbedingt ansehen!

     

    http://www.change-tv.eu/videos/zivilgesellschaft/trauma-muslimische-beschneidung-ali-utlu/

     

    Die Meinungen hier sind erfreulicherweise, und in allen Foren die ich bisher gesehen habe, eindeutig.

    Mindestens 90% der Kommentare sprechen sich GEGEN die Beschneidung aus.

     

    1.Wie kommt es, dass im Bundestag „fraktionsübergreifend“ (wie meistens völlig falsch berichtet wird, die Fraktionen die zustimmten waren neben der Koalition nur die SPD u. wohl Teile der Grünen, die Linke war dagegen!) eine LEGALISIERUNG der Beschneidung gefordert wurde?

     

    2.Ich finde, alle die ernsthaft gegen die Beschneidung sind und einer der Parteien, der „Koalition der Willigen (Befürwortern) angehören oder nahe stehen, sollten das ihren Volksvertretern in geeigneter Weise mal mitteilen (z.B. per email), bzw. ihre Wahloptionen mal überdenken.

     

    3.Ich bin rigoros gegen eine Beschneidung von Kindern unter 14 Jahren! Wenn möglich würde ich die Altergrenze höher anlegen, am Besten auf 18 Jahre. Sollten sich 14 jährige selbst für diesen operativen Eingriff aussprechen, so muß m.E. von einem UNABHÄNGIGEN Gremium nach Anhörung des Jugendlichen eine Zustimmung erteilt werden. Dem Gremium dürfen keine Funktionäre von Glaubensgruppierungen, Geistliche etc. angehören, stattdessen Mediziner, Psychologen, oder sonst wie fachlich qualifizierte Personen.

     

    4.Liegt diese Zustimmung nicht vor und wird eine Beschneidung ausgeführt, ist diese als Straftat zu werten und „im öffentlichem Interesse“ entsprechend zu verfolgen und zu bestrafen

     

    5.Damit der, von den Befürwortern prognostizierte „Beschneidungs-Tourismus“ nicht stattfinden kann, wird auch eine entsprechend im Ausland durchgeführte Beschneidung unter Strafe gestellt

     

    6.Meiner festen Überzeugung nach, ist es im Deutschland des 21 Jahrhundert, nach allem was eine aufgeklärte Gesellschaft an Erfahrungen mit autoritären Glaubens- und Gesellschaftssystemen gemacht hat, nicht hinnehmbar, das eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe (ob nun religiös oder anders motiviert) sich das Recht herausnimmt, Kindern ohne eine medizinische Indikation, Schmerzen und weitere mögliche körperliche und psychische Schäden zuzufügen.

     

    Aus Sicht der Religionen (siehe etwa den Beistand der ev. Kirche) macht die Beschneidung natürlich einen Sinn, da es darum geht, Kinder und Säuglinge so schnell und so nachhaltig wie möglich in das eigene DOGMATISCHE-Glaubensystem einzufügen. Da sind sich quasi alle Religionen einig!

     

    Das Konzept und der Respekt vor der Selbst-Verantwortung, der Mündigkeit, bzw. RELIGIONSFREIHEIT wird von diesen religiösen, m.E., Fundamentalisten völlig ignoriert.

    Religionsfreiheit bedeutet auch, das Recht auf Freiheit von und vor der Religion und ihren einschränkenden Geboten, die ja bekanntlich nicht verhandel- und hinterfragbar sind.

     

    Daher bin ich des weiteren dafür, in den Schulen bundesweit verbindlich einen Ethikunterricht so früh wie möglich einzuführen, in der alle relevanten Religionen und philosophische Wertesysteme möglichst unabhängig und wertfrei nebeneinander gestellt werden, so dass jeder Mensch, auch und gerade der kleine Mensch, sich selbst orientieren und sich dann frei für das ihm oder ihr gemäße weltanschauliche System entscheiden kann!

     

    Des Weiteren ist es dann Aufgabe einer freien Gesellschaft dafür zu Sorgen, dass die Heranwachsenden unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrem weltanschaulichem Umfeld die Möglichkeit haben, sich gemäß ihren EIGENEN Werten und Zielen zu entwickeln.

  • E
    edwin

    In diesem Land scheint so langsam jeder Blödsinn durchzugehen, sofern man ihn nur mit Religion in Zusammenhang bringt: Verstümmelung, Blasphemiegesetze, staatlich finanzierter Religionsunterricht, Steuervorteile, usw.

     

    So langsam reicht's mir - ich war immer stolz darauf, gerade NICHT in einem Gottesstaat à la USA oder Iran zu leben. Mit der Zeit scheint aber mehr und mehr unserer humanistischen und säkularen Historie auf dem Altar der "political correctnes" geopfert zu werden. Toleranz endet gegenüber Intoleranz und Gewalt.Verstümmelung eines ungefragten Kindes, gar ohne Betäubung, ist eine Verhöhnung des Rechts auf Unversehrtheit.

     

    Zeit etwas dagegen zu unternehmen, und die richtigen Parteien zu wählen...

  • N
    Nadine

    Wie gewissenlos muss ein Mensch eigentlich sein, wenn man sich am Schmerz eines Kindes erfreut und eine Feier zelebriert?

    Kranke Religion mit kranken Menschen.

    Liebe Politiker - wie wärs denn, wieder öffentliche Hexenverbrennungen zu legalisieren? Das hat doch auch jahrhunderte lange Tradition.

    Das Mittelalter kommt nach Deutschland zurück!

  • M
    Marc

    Gerade die Ablehnung der Betäubung macht doch klar, dass es hier um das Recht der Rabbis auf frühkindliche Programmierung ihres Machtanspruches geht, und um sonst nichts.

    Gegen eine Religion, die sowas nötig hat, ist Scientology doch ein Hühnerhaufen.

     

    Ein Gedankenspiel: Erst mal sollten die Kontingent-Flüchtlinge auf Beschneidung getestet werden, die hier sind, damit der größte jüdische Staat Kasachstan, in dem die Religionen einigermassen friedlich zusammen leben, über hiesige Rentenkassen finanziert verhindert wird.

    Alles dran? - Tschüss.

    Dann werden die jüdischen Gemeinden wegen organisiertem Sozialleistungs-Betrug angeklagt, denn die Mehrheit der männlichen Kontingentflüchtliche ist nicht beschnitten - also keine Juden.

     

    Ach, ich verstehe, als es die UdssR nicht mehr gab, mussten die fliehen, weil sie ihre Kinder dort nicht beschneiden lassen konnten, als es die UdssR noch gab.

     

    Als zweites steht aber neben der Strafbarkeit die Frage, wie denn wohl die Jugendämter auf Genitalverstümmelung aus ideologischen Gründen regieren.

    Kindeswohl hat mit Strafrecht nichts zu tun. So werden regelmässigen Nutzern legaler Drogen recht häufig die Kinder samt Sorgerecht entzogen, weil weder den Kindern ein Aufwachsen in dieser Umgebung zugemutet werden kann, noch der Gesellschaft, die Folgen dieser "Erziehung" zu tragen.

    Wer seinem Kind zwecks Programmierung von Machtansprüchen willentlich schmerzhaft die Vorhaut abschneiden lässt, wird wohl auch sonst am Thema Gewalt gegen Kinder ein ziemlich fragwürdiges Verhältnis haben: Der Rohrstock funktioniert genauso, und da dürfen wir uns dann ja auf die jüdischen (und moslemischen) Kindergärten und Schulen, die bereits in der Mache sind, freuen.

     

    Vielleicht sollte mal mehr darüber diskutiert werden, dass die Rabbis nicht nur einen Religions-Krieg im Äußeren führen lassen, und dafür bedingungslose Unterstützung fordern, sondern vor Allen einen Krieg gegen die eigenen Leute. Andere europäische Länder haben diesem Treiben bereits Einhalt geboten, und so ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit, wann diese frühkindliche Machtdemonstration der Rabbis per EU verboten wird.

     

    Die - nicht beschnittene - Mehrheit der Juden in Deutschland hält die Beschneidung von Minderjährigen nämlich nicht für religiös identitätsstiftend, und lehnt die Machtansprüche der Rabbis ab - auch auf den jüdischen Gottesstaat, in dem sich Demokratie an der Übereinstimmung mit Schriften für ein Hirtenvolk vor 4000 Jahren zu messen hat.

    In Israel und auch hier wächst der interne Widerstand, und hier beeilen sich sämtliche Parteien, den platt zu machen zu unterstützen.

     

    Übrigens: Frauen haben dazu nichts zu sagen: Die dürfen nämlich die Kabbalah, also die innere religiöse Lehre aus 4000 Jahre alter Tradition gar nicht kennen. Logisch, die wurden ja nur ein paar 100 km südlicher beschnitten.

  • M
    michellenz

    @einstein07: kann ich nur zustimmen.

     

    Ich würde gerne mal unsere Politiker fragen:

     

    Was erzählen sie als Poltiker einem wimmernden Jungen, der vor seinem Schafott steht und von perfiden Eltern gegen seinen Willen zwangsweise zur Beschneidung gezwungen wird?

     

    Machen sich Politiker nicht der unterlassenen Hilfeleistung schulig?

     

    Haben Politiker kein Gewissen? Ich würde mich als Politiker schämen, bei der Legalisierung von Kinderschänderei verantwortlich mitgewirkt zu haben.

     

    M.L.

  • L
    LJW

    Es ist sehr bezeichnend für die intolerante und aufklärungsfeindliche Grundhaltung der religiösen Juden und Muslime, dass sie immer noch archaische Blut und Körperopfer zu benötigen meinen.

     

    Offenbar ist inhaltlich an ihrem monothistischen Aberglauben nicht viel dran, was allerdings auch für die Christen gilt, die jedoch heute in Europa zivilisierter sind.

     

    Das Menschen, die selbst durch Beschneidung traumatisiert wurden, über sich selbst feststellen, dass sie nicht traumatisiert sind, ist psychlogisch und medizinisch betrachtet völliger Blödsinn.

     

    Ein Opfer einer Traumatisierung benötigt eine oft lange und intensive Psychotherapie, um sich seiner Traumatisierung überhaupt bewußt zu werden, nachdem es lebenslang an den Folgen gelitten hat.

     

    Nun bewirkt die gezielte Verdrängungskultur bei religiösen Juden und Muslimen jedoch eine hochneurotische Angst vor jeder Bewußtmachung, denn nur Nichtwissende, d.h. Gläubige, sind beliebig manipulierbar und leicht steuerbar.

     

    Das sagt dann auch einiges über das entsprechende Demokratieverständniss aus, von der sexuellen körperlichen Unsensibilietät beschnittener Männer ganz zu schweigen.

     

    Deutschland sollte hier einmal Vorbild im Sinne von Aufklärung, Demokratie und Säkularität sein.

  • S
    Sabine2412

    Herr Rabbiner,

     

    unser Grundgesetz und die Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die deutsche Politik darf sich nicht von religiösen Glaubensgemeinschaften erpressen lassen. Beschneidung von wehrlosen Kindern ist eine Straftat. Sonst müssten wir hier Steinigungen von Frauen auf Marktplätzen auch zulassen, dies wird auch seit jahrhunderten von Glaubensgemeinschaften praktiziert.

     

    Wer nimmt die Rechte der Kinder wahr? Sind Kinder nur Objekte religiös fehlgeleiteter Eltern?

     

    Sabine R.

  • E
    einstein07

    Unsere Politiker müssen sich die Frage stellen:

     

    Wer schützt die scheinbar rechtlosen, wimmernden Kinder, die auf`s Schafott geführt werden und gegen ihren Willen unnötigen Schmerz erleiden müssen?

     

    Das Grundgesetz und die Menschenrechte geben dazu eine eindeutige Anwort.

     

    Jeder Mensch - auch Kinder - haben ein Recht auf Unversehrtheit, freie Religionswahl und Selbstbestimmung.

     

    Wer schützt das Recht dieser Kinder, wenn nicht unser Staat bzw. unsere gesetzgebende Politiker?

     

    Religion darf NIE unsere Gesetzgebung bestimmen!

  • G
    gundi

    ... eine Körperverletzung ist es - diese ist definiert und bedarf im engeren Sinne keiner Bewertung - die Kernfrage ist und war die Strafbarkeit ...

  • AH
    Andi H

    Es ist schon mehr als gewagt die Beschneidung ins Verhältnis zum Holocaust zu bringen,das von einem Oberrabi,ist schon bemerkenswert wie diese Leute denken.Desweiteren dem Säugling einen Tropfen süßen Wein als Beruhigungsmittel zu geben einfach lächerlich.Aber so verhält sich wohl Tradition die sich nicht weiter entwickelt hat.Das unsere "Volksvertreter" alles pro Israel absegnen was kommt verwundert ja auch keinen mehr und mit welch einer Geschwindigkeit.

  • P
    p.g.

    schön, dass wir jetzt wissen, wie unsere verfassung auszulegen ist. die letzte instanz ist das oberrabinat. danke herr metzger, dass sie uns den weg zeigen. urteile eines landgerichts in deutschland sind selbstverständlich für sie als oberrabiner nicht bindend und für unsere hilfsbereiten politiker selbstverständlich auch nicht. bei dieser perversen pimmelschnippelei an säuglingen handelt es sich um eine unumkehrbare stigmatisierung. ob dies den betroffenen später gefällt oder nicht. dies ist menschenverachtend und mit den grundätzen in unserer verfassung niemals in einklang zu bringen. wen aber interessiert schon unsere verfassung. wenn es auch viertausend jahre dauert, bis diese perversion an unschuldigen beendet wird, ist es nie zu spät. die erde dreht sich auch heute noch und ist eine kugel, obwohl von anderen religionsfanatikern das gegenteil behauptet wurde und dafür menschen bei lebendigen leibe auf den scheiterhaufen ihr leben lassen mussten. alles im namen der religion. soviel zu diesen merkwürdigen zeitgenossen, die sich immer wieder auf irgendeinen hergott berufen. die missachtung unserer verfassung zu gunsten von religiösen fanatikern (und nicht nur diesen) ist abzulehnen. religionsfreiheit ja, aber im rahmen unserer verfassung und im rahmen der aus dieser verfassung abgeleiteten rechtssprechung.

  • OM
    Oh Mann

    Metzger. Passt wie die Faust auf's Auge.

     

    Kommen jetzt von ueberall religioese Niemande herangeeilt um uns unsere Gesetze zu erklaeren und ihren laecherlichen Aberglauben zu unter die Nase zu reiben? Wenn ja, muss dem mal ein Riegel vorgeschoben werden. Man kann den Stuss der Knabenverstuemmler nicht mehr hoeren.

  • G
    Gunter

    Yona Metzger der Name ist anscheinend Programm klar veröffentlicht ihr nicht das ist im Neusprech polemisch rassistisch. Was er will ist archaische erlaubte Körperverletzung in tausendenden von Fällen ein Fanal und Rechtsbruch eine Schande für eine zivilisierte Gesellschaft die sich auf die Fahnen geschrieben hat die Schwächsten und das sind Kinder vor Gewalt zu schützen. Der Oberrabbiner sollte sofort ausgwiesen werden und durch einen verantwortungsvollen Nachfolger ersetze werden, der das das 5. Gebot du sollst kein sonstiges Unrecht begehen vertritt. Religion ist keine Wissenschaft sondern nur ein Glaube, glauben heißt nicht wissen, Dritte gegen besseres Wissen ins Ünglück stürzen ist eine Straftat! Er sollte sich schämen er weis es besser ?

  • W
    wiesoweshalbwarum

    Q: "Auf die Frage nach einer möglichen Traumatisierung des Kindes durch die Beschneidung antwortete er, wäre dies der Fall, so „wäre das Gebot nicht 4.000 Jahre eingehalten worden“."

     

    Ich fürchte, so klug sind wir Menschen dann doch nicht. Die "pharaonische Beschneidung" von Mädchen wurde möglicherweise über mehrere Jahrtausende durchgeführt. Bandagierte Lotosfüße sind im alten China über etwa tausend Jahre nachweisbar. Beide Bräuche verursachten starke Schmerzen bzw. körperliche Behinderungen. Aus der bloßen Dauer eines Brauchtums auf dessen Traumafreiheit zu schließen, hielte ich daher für nicht haltbar.

  • MG
    Maik G.

    Was zur Hölle?

    Dann sollen sie es in Israel machen oder wo auch immer, aber nicht hier.

     

    GG Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Ich denke Artikel 3, 4 finden eindeutig ihre Schranken in Angrenzung zu 2-2.

     

    Das hat nichts mit deutscher Vergangenheit oder Glaubensfreiheit zu tun. Ein medizinischer irreversibler Eingriff, der eindeutig keinen gesundheitlichen Nutzen aufweist und zu rein religiösen Zwecken unternommen wird, kann nicht im Sinne der körperlichen Unversehrtheit sein.

    Zudem wird missachtet, dass dieser Eingriff, da irreversibel!, gegen Artikel 4-1 (Freiheit des Glaubens) im Bezug auf den Neugeborenen verstößt.

     

    Wären derartige Rituale im christlichen Glauben verankert, so wären diese ganz genau so als Verstoß gegen das GG zu sehen.

     

    Meiner Meinung nach endet die religiöse Freiheit der Eltern dort, wo die des Kindes anfängt und zwar an jeder Stelle, an der irreversibel in das Leben des Kindes eingegriffen wird!

  • J
    Jengre

    Heißt der nicht Lingam Metzger? Und wo in den ganzen Märchenbüchern steht eigentlich, daß nicht einmal betäubt werden dürfe?

  • M
    MrF

    Guten Abend,

     

    'Das Gericht wertete die Beschneidung als Köperverletzung, selbst wenn die Eltern einwilligen.'

     

    'Im Bundesjustizministerium habe man ihm versichert, dass die religiöse Beschneidung „im Moment keinen Gesetzesverstoß darstellt. Man hat mir gesagt, dass ich mir keine Sorgen machen soll“ '

     

    Ist eine Beschneidung dann Koerperverletzung die nicht bestraft wird?

     

    Gruss,

    MrF

  • HH
    Heinz Hertlein

    Wenn sich Erwachsene ohne Betäubung beschneiden lassen würden und man sie dann "mit einem Tropfen Wein" beruhigen würde, hätte ich damit kein Problem.

     

    Ich würde sie, trotz der Unsinnigkeit dieses Verhaltens, dann möglicherweise doch als harte Hunde bezeichnen. Aber bei Neugeborenen?

     

    Diese Rabbis merken den Dogmatismus ihrer Aussagen selbstverständlich gar nicht.

     

    Und die Legende, dass Neugeborene weniger Schmerzen empfinden, als Erwachsene, sitzt auch ziemlich tief, wenn es auch keine Legende aus der Tora ist. Die Behauptung mit dem Trauma dagegen, dürfte, wenn überhaupt sehr selten zutreffen. Metzger ist zwar ein Dogmatist aber nicht traumtisiert.

     

    Obwohl dieser religiöse Dogmatismus mir besonders auffällt - "Gottesgebote" darf man nun mal nicht ändern, selbst wenn sie unsinnig sind -, ist er mir auch bei den Vertretern von anderen Ansichten über die Beschneidung ohne Zustimmung, die in den gängigen Medien ihre Meinung geäußert haben, aufgefallen. Dies gilt auch dann, wenn des Kölner Urteil ein Kompromiss ist, der aber von religiöser Seite als nicht hinehmbar bezeichnet wird, natürlich wegen des nicht änderbaren Dogmas.

     

    Primär haben sich da Personen artikuliert, deren Meinungsbildung abgeschlossen ist, die die Argumente, die für ihre Ansichten sprechen, genannt haben und die dagegen sprechen, wenn überhaupt genannt, so doch in ihrer Bedeutung heruntergespielt haben.

     

    Nur eines ist zu kurz gekommen. Personen, die gegen ihre Zustimmung beschnitten wurden, und die sich nun darüber ärgern, sind in den gängigen Medien, weder im Fernsehen noch in den großen Tageszeitungen zu Wort gekommen. Selbst die Aussagen von Ali Utlu zu von der Piratenpartei zu seiner Beschneidung, findet man nur auf eher unbekannten Internetseiten.

     

    Sicherlich bedarf es eines gewissen Outings, um über etwas Intimes zu sprechen. Aber es ist schon seltsam, dass diejenigen, um die es eigentlich in der Debatte geht, medial gar nicht präsent sind. Medial wird über sie gesprochen, aber nicht mit ihnen.

     

    Das läßt vermuten, dass es den Medienvertretern, die sich in dieser Debatte äußern, gar nicht um sie geht, sondern um die Debatte an sich.

  • L
    laura

    Solange der Rabbiner nur empfiehlt, aber

    nicht befielt oder anmahnt, ist ja noch

    alles im grünen Bereich.

    Solange deutsche Juden kritisch über

    Meinungen und Empfehlungen

    auch von Rabbinern reflektieren,

    ist alles in Ordnung.

    Schlimm wird es, wenn wir zum Befehlsempfängern

    degradiert werden! Das darf nie passieren

    und erst Recht niemals bei unseren Staatsbügern

    und überhaupt gar niemals bei unseren Kindern!

  • T
    theo

    Der eleganteste Weg wäre einfach für

    jedes Verbrechen, das auf sexuell traumatische

    Erfahrung des Jünglings mit zurückzuführen ist,

    für alle körperlichen und seelischen und

    sexuellen Qualen verursacht durch Beschneidung

    den Beschneider voll umfänglich haften zu lassen!!!

     

    Ebenso wie es auch ein Mediziner müßte und

    das zu diesem Zwecke der Beschneider

    auf ein Treuhandkonto oder durch Hinterlegen

    einer mit Sicherheit einholbaren Versicherungsumme

    im Schadensfall, die deutschen oder besser

    amerikanischen Schadensersatzleistungen genügt,

    der Beschneider für den erstmaligen Schaden

    geradesteht und anschließend seine Wirkungserlaubnis

    verliert und bei illegaler Betätigung mit

    Totalenteignung und zehn Jahre Haft rechnen muss.

    Heute ist doch der Beschneider viel besser

    rechtlich geschützt als ein Mediziner und muss

    sich viel weniger aufwendig versichern.

    So geht das nicht. Die Diskussion hat paradoxerweise

    die Rolle des Beschneiders gestärkt und die

    ausgerechnet des Mediziners geschwächt!!!!!!!

    Sind sich die Volksparteien im Klaren, wie blöd sie sind?

    Wir müssen unsere Kinder schützen ohne wenn und

    aber! Wenn wir dafür schon zu feige sind,

    dann dürfen wir aber die rechtliche Ungleichbehandlung von Medizinern und Beschneidern

    ausgerechnet zu Lasten der Mediziner nicht dulden!

    Wir müssen uns aber auch fragen, ob in praktischen

    Belangen die Lernfreaks aus der Medizin wirklich

    gut sind und die Medizinerschar an Uniabsolvenenten auf 15000

    steigern. Diese unnötigen Schadenskosten durch

    Beschneidung(da nicht medizinisch indiziert)

    dürfen nicht der Allgemeinheit zugemutet werden

    und es ist schon komisch:

    Hebammen sollen plattgemacht, Beschneider aber

    alimentiert und risikoabgesichert sein!!!!!!!

    Wie blöd ist das.

    Die einen beschützen das Leben, die anderen

    gefährden es.

    Die, die es beschützen sollen horrende Versicherungen

    bezahlen und können kaum überleben, die anderen

    können Kinder mißhandeln ohne ernsthaftes

    eigenes Risiko!!!!! Eine normale Haftpflichtversicherung für Beschneider halte

    auch für Alimentierung durch die Allgemeinheit.

     

    Eine Politikerschar, die der Religion keine Grenzen setzt und die Mehrheitsmeinung verachtet,

    ist einfach nur eine Farce.

    Man müßte wenigstens dafür sorgen, dass langfristig

    diese sexuelle Entmündigung der Kinder versus

    der Religionsfreiheit der Eltern nicht zu Lasten

    der Kinder geht.

    Gebräuche sind keine Menschenrechte,

    wenn Dritte und gar Schutzbefohlene

    die Spätschäden davon tragen müssen!

     

    Die jüdischen Geistlichen können ja gerne

    den deutschen Juden hebräisch beibringen

    und Ihnen ihre religiösen Heiligtümer zeigen!

    Sie können sich tiefgründig intellektuell

    zum Nutzen der Kinder beschäftigen,

    aber ein Beschneiden der sexuellen

    Selbstbestimmungsrechts und Schutzrechts eines Kindes

    gleich welcher Religion lehne ich ab.

    Denn wir Deutsche tragen dafür

    juristisch, sozial und finanziell die Verantwortung

    und eben nicht ein Oberrabbiner aus Israel.

    Israel muss verstehen, dass das letzte Wort

    durch den deutschen Rechtsstaat getroffen wird,

    solange es sich um deutsche Staatsbürger

    auf deutschen Grund handelt.

     

     

     

     

    Die Kinder sind von Geburt an im Besitz

    aller deutschen Grundrechte ohne wenn und aber!!!

    Da ist kein Platz für religiös bedingte

    Diskriminierung des Kindes auf gesundheitlicher Ebene zu Gunsten der religiösen Gemeinschaft!

    In Deutschland zählen die Rechte des

    mündigen Individuums und der Schutz des

    unmündigen Individuums höher als die Rechte

    auf Entfaltung religiöser oder anderer Gruppen.

    Da gibt es keine Ausnahmen.

    Israel und der Islam zerstören mit dieser

    Sonderbehandlungsattitüde die juristische

    Glaubwürdigkeit Deutschlands und unser Rechtssystem.

    Man soll uns akzeptieren oder eben wegziehen,

    uns aber nicht unserer Rechtstradition berauben,

    die mühsam nach dem 2.Weltkrieg errungen wurde.

    Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein!

    Es gibt keinen Spielraum für Sonderbehandlungen!

  • KN
    Karl Napp

    Religion sollte vom Kopf ausgehen - und nicht vom Sch...

    4000 Jährige Tradiion: Vor ein paar hundert Jahen wurden Andersdenkende auf den Scheiterhaufen verbrannt; vor 70 Jahren in die Gaskammer geschickt.

    Nix dazugelernt oder was?!

    UND - Herr Metzger: Nomen et Omen!!!

  • PR
    Popp-Lange, Rainer

    der herr rabbiner möge daran denken, wir leben hier in deutschland und hier gilt deutsches recht, angefangen von den grundrechten des deutschen volkes 21.12.1848 bis zum heutigen strafrecht - die körperliche unversertheit geht vor - und wer das nicht anerkennen will, sollte hier nicht wohnen, keiner wird gezwungen zum deutsche recht.

     

    popp-lange

    deutschland

  • SW
    S. W.

    Ich finde die Beschneidung von so jungen Kindern nicht gut.

    Wenns denn unbedingt sein muss, währe nach der Beschneidung (durch gut geschulte und überprüfte Beschneider!) aber eine Pflicht für eine regelmäßige, medizinische Kontrolle, durch einen Arzt, bis die Wunde verheilt ist, sinnvoll.

     

    Wenn eine solche Körperverletzung toleriert wird, dann aber nur unter der Voraussetzung das gewährleistet ist, das alle Komplikationen und Spätfolgen für das Kind so gut wie möglich vermieden werden müssen.

     

    Bei jeder Blutspende muss ein Arzt quasi in Rufnähe sein.

    So sollte das auch bei jeder Beschneidung sein.

     

    Meine Meinung zu dem Thema.

    MfG

    S.W.

  • F
    Fred

    Ein Klaps ist verboten, die Beschneidung aber nicht, das ist schräg, aber deutsche Politiker sind halt Feiglinge.