Debatte Semler über Grundgesetz: Die Angst vor dem Plebiszit

1989 wurde die Chance verpasst, die Verfassung zu überarbeiten. Eine Revision ist aber bis heute nötig

Dass es sich in einer provisorischen Unterkunft auch auf Dauer einigermaßen leben lässt, beweist das Grundgesetz, dessen Einführung sich gerade zum sechzigsten Mal jährt. Seltsamerweise wird dieses Datum in der öffentlichen Diskussion kaum mit der zweiten Geburtstagsfeier dieses Jahrers, der zwanzigsten Wiederkehr der friedlichen Revolution in der DDR in Verbindung gebracht.

Der Grund für diese sorgfältige Trennung der Feierlichkeiten liegt auf der Hand: Auf beide Feiern fiele ein Schatten. Denn 1989/90 wurde eine große Chance vertan. Es wäre möglich gewesen, die Revolution in der DDR in eine neue Verfassung münden zu lassen. Daraus hätte die Initialzündung für eine Verfassungsdiskussion in beiden deutschen Staaten werden können. Deren Ergebnis wäre eine neue Verfassung des geeinten Deutschland gewesen. "Wäre, hätte". Es geht nicht darum, einer verpassten Möglichkeit nachzutrauern. Sondern Ursachen späterer Fehlentwicklungen im Verhältnis der Ost- zu den Westdeutschen aufzuzeigen. Wenn möglich, aus ihnen zu lernen.

Folgen wir dieser zweiten Bestimmung, so geht es bei der Verfassungsgebung um die Selbstverständigung der Gesellschaft über die Grundzüge seiner gesellschaftlichen Ordnung. In der Verfassung sagt die Bevölkerung "Wir". "Wir sind das Volk" war daher eine Verfassungsparole. Wir, die wirklich, auf den Strassen Leipzigs demonstrierende Bevölkerung übt die Staatsgewalt aus. Und nicht der abstrakte, ungreifbare Begriff in dem Satz "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" ."Aber wo", fragte Brecht, "geht sie hin"?

Zwischen der Revolution und der Arbeit an einer Verfassung, die die Errungenschaften dieser Revolution "fasst" besteht ein notwendiges Folge-Verhältnis. Erst die Institutionen der Verfassung stabilisieren die revolutionären Errungenschaften. Eine solche Verfassung muss sozial inklusiv sein, sie muss alle betreffen und muss durch Volksentscheid beschlossen werden. Hannah Arendt hat in ihrem Werk "Über die Revolution" von der Verfassung als gesellschaftlichem Gründungsakt gesprochen, als "constitutio libertatis". Ohne sie verfüchtige sich nichts weniger als die revolutionäre Energie.

In der DDR ergriffen die am "Runden Tisch" versammelten Bürgerbewegungen und Parteien genau diese Möglichkeit. Der Verfassungsentwurf des "Runden Tisches" thematisierte das Verhältnis von Staat und Gesellschaft neu im Licht der demokratischen Revolution. Er gab den Bürgerbewegungen Verfassungsrang, stattete sie mit Informations- und Anhörungsrechten aus, verpflichte die Staatsorgane zur Aktenöffnung, sicherte den individuellen Datenschutz. Der rücksichtslosen Ausbeutung der Natur begegnete er mit Schutzbestimmungen, befestigte die Gleichstellung der Geschlechter. Auch bei den sozialen Grundrechten beliess er es nicht bei schieren Programmsätzen, sondern statuierte Verwirklichungsbestimmungen als Teil der grundrechtlichen Garantien.

Revisionsbedürftige Verfassung

Wäre diese Verfassung von der Bevölkerung der DDR beschlossen worden, so hätten ihre Vertreter mit selbstbewusster Würde in die Verhandlungen zur deutschen Einheit eintreten können. Sie hätten eine Vorleistung erbracht. So aber verhandelte Wolfgang Schäuble die Einigungsdokumente vor allem mit sich selbst.

Dabei bedurfte das Grundgesetz der Bundesrepublik 1989 einer grundlegenden Revision. Allzu deutlich haftete ihm das Misstrauen an, das 1949 ihre Väter (plus drei Mütter im Parlamentarischen Rat) gegenüber jeder Form unmittelbaren Volkswillens, also der direkten Demokratie hegten. Sie hingen dem damals populären Irrglauben an, die plebeszitären Elmente der Weimarer Verfassung hätten Hitler an die Macht gebracht. Das Grundgesetz berücksichtigte ferner nur rudimentär soziale Grundrechte und seine "Neutralität" im Bezug auf die Wirtschaftsverfassung war stets scheinhaft gewesen. In der Frage der Staatsorganisation bedurfte der Föderalismus einer Neubestimmung.

Schliesslich umging das Grundgesetz weitgehend die Rechte derer, die nicht für sich selbst sprechen konnten. In erster Linie die "subjektlose" Natur. Zur Bearbeitung all dieser Fragen bot der Entwurf des "Runden Tisches" wertvolles Ausgangsmaterial.

Das Diskussionstabu

Man könnte nun sagen, die DDR-Bevölkerung hat es nicht anders gewollt, während in der Bundesrepublik von vorne herein kein Interesse an einer neuen Verfassung bestand. Daran ist richtig, dass die März-Wahlen 1990 in der DDR den Sieg der von der Bundesrepublik gesponserten Parteien brachte, womit die Grundsätze der westdeutschen Parteiendemokratie adaptiert wurden. Dieses Argument verdeckt nun die zentrale Rolle, die die konservativen westdeutschen Politiker und ihre Verfassungsjuristen bei der Abwehr jeder ernsthaften Verfassungsdiskussion in Deutschland spielten.

Auch nachdem der Weg der Vereinigung über den Anschluss der neu gegründeten DDR-Länder an das Grundgesetz beschlossen worden war, wäre eine neue deutsche Verfassung auf dem Boden der Einheit möglich gewesen. Die schließlich eingerichtete Verfassungskommission versandete und die nachfolgenden Beratungen des Bundestages brachten kaum nennenswerte Änderungen zustande. Nichtbeachtung war auch das Schicksal des Verfassungsentwurfs für einen "demokratisch verfassten Bund deutscher Länder", der 1991 in der Paulskirche vorgestellt wurde.

Die Folgen des damaligen Fehlschlags wirken auch im Bezug auf Verfassungsfragen bis heute fort. Dies zeigte sich exemplarisch, als nach dem Votum Irlands der Lissabonner Vertrag fürs erste gescheitert war. Damals machten Jürgen Habermas und Daniel Cohn-Bendit den Vorschlag, in der gesamten Europäischen Union eine Volksabstimmung zum Vertragswerk durchzuführen. Dadurch hätte sich die Möglichkeit der Selbstverständigung der Europäer über die zukünftige Gestaltung Europas gegeben. Der Vorschlag wurde von den politischen Eliten nicht einmal erwogen.

CHRISTIAN SEMLER

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.