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Debatte MenschenrechteGeleitet von deutscher Arroganz

Deutschland weigert sich, Schadenersatz für Kriegsverbrechen der Nazis zu leisten. Damit konterkarieren wir die eigene Menschenrechtspolitik.

E s hat noch keine deutsche Bundesregierung gegeben, die sich nicht den Einsatz für Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat. "Die Menschenrechte", so ist etwa im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 zu lesen, bilden den "Kern einer werteorientierten und interessengeleiteten Außenpolitik".

Schaut man genauer hin, gibt es viele dunkle Flecken auf der weißen Weste der wertorientierten Außenpolitik. Das Verfahren, das die Regierung derzeit vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Italien und Griechenland führt, gehört dazu.

Die obersten Gerichte Italiens und Griechenlands haben die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren dazu verurteilt, den Opfern deutscher Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs Schadenersatz zu zahlen. Die Urteile betreffen drei Opfergruppen. Einmal geht es um die Ansprüche der italienischen Militärinternierten, die als Angehörige der Streitkräfte kriegsrechtswidrig zu Zwangsarbeit verpflichtet worden waren.

Andreas Fischer-Lescano

lehrt Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Bremen. Er ist geschäftsführender Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik.

Dann geht es um die Entschädigung der Opfer schwerer Kriegsverbrechen in Italien, u. a. aus Civitella. Schließlich hat in Griechenland das höchste Zivilgericht die Bundesrepublik wegen des Massakers in Distomo, bei dem mehr als 200 Menschen ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht getötet wurden, zu Schadenersatz verurteilt.

Es geht um Massaker

Die Bundesregierung weigert sich, den Urteilen der obersten Gerichte im europäischen Verfassungsverbund Folge zu leisten. Die Opfer sind bislang weder durch die sogenannten Globalabkommen aus den 60er Jahren noch durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" berücksichtigt worden. Sie wurden bis heute nachgerade willkürlich von einer Entschädigung ausgeschlossen. Statt eine gerechte Ausgleichslösung zu suchen und die Opfer zu ihren höchstgerichtlich anerkannten Rechten kommen zu lassen, hat die Bundesregierung 2008 den IGH angerufen.

Lange Zeit passierte wenig. Nun findet ab dem 12. September in Den Haag die mündliche Verhandlung statt. Die völkerrechtliche Auseinandersetzung dreht sich im Kern um die Frage, ob die Verfahren die deutsche Immunität verletzen. Zugespitzt formuliert sagt die Bundesregierung: Souveränität ist wichtiger als ein gerichtlicher und damit friedlicher Menschenrechtsschutz.

Die Bundesregierung argumentiert, dass es eine Rechtsgrundlage für den Anspruch der Opfer nicht gebe und darauf gerichtete Gerichtsverfahren die deutsche Immunität verletzen. Sie setzt darauf, dass der vornehmlich konservativ besetzte IGH ihre souveränitätslastige Sichtweise einnehmen wird. Für den Menschenrechtsschutz besteht die reale Gefahr, dass dieses Kalkül aufgeht. Die globale Menschenrechtsbewegung würde schlimmstenfalls um Jahre zurückgeworfen.

Individualansprüche der Opfer

Zunächst zur Frage der Stärkung der Opferrechte: Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung haben die italienischen und griechischen Gerichte im Einklang mit der neueren Völkerrechtspraxis dem Gewohnheitsrecht entnommen. Sie haben darum die deutsche Praxis der partiellen Nichtentschädigung für rechtswidrig erklärt.

Dass es solche Individualansprüche gibt, ist heute anerkannt. So hat die mit namhaften VölkerrechtlerInnen besetzte Arbeitsgruppe der International Law Association zur "Entschädigung von Opfern bewaffneter Konflikte" 2008 festgehalten, dass seit Beginn der 90er Jahre ein völkerrechtlicher Individualanspruch bei der Verletzung von Normen des humanitären Völkerrechts besteht. Ähnlich hat der IGH in seinem Gutachten zu den rechtlichen Folgen des Baus der Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten die Schadenersatzansprüche von betroffenen PalästinenserInnen begründet.

Und schließlich hat auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in den "Grundprinzipien und Leitlinien betreffend das Recht der Opfer von groben Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht auf Rechtsschutz und Wiedergutmachung" im März 2006 einen Anspruch auf Entschädigung bei Verletzungen des humanitären Völkerrechts bejaht.

Da bereits die Haager Abkommen von 1907 eine Entschädigungspflicht bei Verletzungen des Völkerrechts vorsehen, trifft auch die deutsche Argumentation, dass es solche Entschädigungsansprüche heute vielleicht geben könnte, zur Zeit des Zweiten Weltkriegs aber sicher nicht gegeben habe, international nicht mehr auf ungeteilte Zustimmung. Obsiegt die Bundesregierung in Den Haag, könnte es in der Frage der Individualberechtigung einen Rückschlag geben.

Gegen das Völkerrecht

Die Bundesregierung verneint aber nicht allein den Anspruch, sondern fordert darüber hinaus, dass Italien alles tun müsse, "um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Gerichte, die die deutsche souveräne Immunität verletzen, nicht durchsetzbar werden." Das ist eine anachronistische Rechtsposition.

Denn in zahlreichen internationalen Urteilen, aber auch in Artikel 12 der UN-Konvention zur Staatenimmunität ist rechtlich längst anerkannt, dass staatliche Delikte vor den Gerichten fremder Staaten verhandelt werden können. Voraussetzung ist, dass der Tatort in dem Staat liegt, der seine Gerichtsbarkeit ausübt, dass also Tatort- und Gerichtsstaat identisch sind. Gerade das ist aber bei den griechischen und italienischen Verfahren, die jeweils Kriegsverbrechen in Italien und Griechenland betreffen, der Fall.

Die Bundesregierung stemmt sich gegen die völkerrechtlich anerkannte Möglichkeit, Verletzungen zwingender Völkerrechtsregeln auf dem Wege der "dezentralen Durchsetzung" auch vor nationalen Gerichten geltend zu machen. Der spanische Haftbefehl gegen Pinochet ist ein Beispiel für eine solche Praxis, die von der Grundüberzeugung getragen ist, dass es menschenrechtliche Kernnormen des Völkerrechts gibt, die weltweit gerichtlich durchgesetzt werden können.

Wenn die Bundesregierung behauptet, dass selbst das Verbot schwerer Kriegsverbrechen nicht zu diesen weltweit durchsetzbaren Kernnormen gehört, dann steht das in eklatantem Widerspruch zu ihrer Selbstberühmung, dass sie die Menschenrechte als Kern der Außenpolitik versteht.

Das Verfahren vor dem IGH betrifft Kernfragen des völkerrechtlichen Kompensationsrechts. Wenn man möchte, dass Rechtsverstöße im Rechtssystem nicht folgenlos bleiben, sondern justiziabel werden, wenn man dafür streitet, dass "die Konstitutionalisierung der Internationalen Beziehungen eine Chance" (Jürgen Habermas) hat, dann muss man hoffen, dass der IGH die deutsche Argumentation als das zurückweisen wird, was sie ist: Souveränitätsfetischismus einer vergangenen Epoche.

Eine Rechtsargumentation, die sich der Herrschaft des Rechts auf solch anachronistische Weise zu entziehen sucht, hat sichtbare Empörung verdient.

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13 Kommentare

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  • A
    Automat

    Unten war natürlich das Diskriminierungsverbot gemeint. Man kann es allerdings nicht oft genug in die Foren hämmern. Statt § 1626a BGB wegen der dort festgeschriebenen Diskriminierung - wie 2009 / 2010 erst vom EuGHMR und dann vom BVerfG festgestellt - schlicht für verfassungswidrig zu erklären und aufzuheben, so, wie es mit Wirkung vom 1.9.2009 ganz nebenbei zum Beispiel mit §§ 606 - 687 ZPO geschehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht diese Vorschrift gelassen, wie sie ist und stattdessen nur "Anregungen" gegeben, wie sie "richtig" anzuwenden sei. Das ist deutsche Rechtspflege und Rechtsstaatlichkeit in der Tradition Roland Freislers (Seite 4 oben). Es ist zum Kotzen.

     

    "Justiz und Nationalsozialismus"

  • S
    student

    Herr Professor, dann nimm doch dein Gehalt, dass du ja auch irgendwie von diesem ach so arroganten Staat erhälst und überweis es an Griechenland.

  • A
    Automat

    Hyphenated identity hin oder her, wo Sie Recht haben, Herr Fischer - Lescano, da haben Sie nun eben leider einmal Recht. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Nur, dass Deutschland Dinge wie beispielsweise das Universalitätsprinzip und das Diskrimierungsverbot im Grunde schon immer scheissegal waren, das ist auch schon lange bekannt, besonders der TAZ.

     

    http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2004/10/28/a0166

     

    http://www.youtube.com/watch?v=wQKYuYniVZg

  • BA
    bitte anonym

    Sorry, aber wenn ich den Titel lese ' Deutscher Arroganz ', tut mir das im Bauch weh, denn es gibt bestimmt Deutsche die Arrogant sind; Arrogante Leute gibt es ueberall auf der Welt, aber es auf ein ganzes Volk veralgemeinern.

     

    Im Gegensatz zu anderen Laendern hat Deutschland ausschliesslich eine Staerke die andere Laender tatsaechlich nicht mit ihnen teilen, und das ist ihre eigenen Leute die es International zum Erfolg brachten, so richtig schoen in den Medien durch durch den Schlamm ziehen - sich Lustig uebr ihre Heros macht, mit nur wenigen Aussahmen.

     

    Jedes andere Land freut sich laut in ihren Medien ueber ihre Landsleute die Welterfolg haben, vieleicht eine art Nationalstolz, welcher jedoch nicht selbstdestruktive ist, sondern irgendwie Sympatisch, und eine Volk es ihren eigenen zu ' goennen ' scheint, sich fuer sie zu freuen.

     

    Das Generelle Medien Motto der Deutschen ist ; Kuck mal wie 'SCH.....' Wir sind, waerend Amerika's Medien Motto ist, 'kuck mal wie Toll wir sind - Englands Medien Motto, ' kuck mal wie lustig wir sind '...

     

    Aber jeder darf wie er will - ist eine freie Welt. Aber wenn man sich staendig selbst Ohrefeigen muss, und das in aller Oeffentlichkeit, wird das Gesicht irgedwann Rot werden, und die Welt nimmt an das es sich bei den Deutschen um Massochisten handelt ...

  • BA
    bitte anonym

    Ich weiss es nicht, aber wurde jemals Anspruch auf Schadensersatz an Polen wegens Verfolgung und Menschenrechtdelikten gegen Juden, Zigeuner, und nicht-Katholischen gestellt, wo es doch genuegend Dokumente gibt die beweisen das dies Geschah ?

    Oder gegen die Ukraine, die Kroaten, die Rotrussen, also Bloshewiki, also Bolstoi-wikinger ?

    Ist Deutschland tatseachlich das einzige Land das staendig zur Kasse gebeten wird ?

    Waren es Deutsche die das Warschauer Getto bauten, oder gar dessen Idee ?

     

    Oder, ...ist in all dem ein uns unersichtliche Kosmische Gerechtigkeit, in dem je nachkommen die an Schandtaten teilnahmen, und sich in Deutschland etablierten, sich so einiges unter den Nagel rissen, Deutsche Staatsangehoerige wurden, und nun fuer die Taten ihrer Vorfahren bezahlen muessen, waerend all jene die damals in Deutschland lebten, jedoch nicht an Menschenrechtsdelikten teilnahmen, in andere Laender migrierten, und daher nichts bezahlen brauchen ?

     

    Ich denke man muss irgendwie an eine Kosmische Gerechtigkeit glauben, die uns nicht oder noch nicht sichtbar ist, denn sonst ergibt vieles keinen sinn.

  • A
    AWI

    Wir haben mit den Taten unserer Väter- und Großvätergeneration nichts mehr zu tun? Wer entscheidet das denn? Etwa wir? Die Überlebenden und die Nachkommen der Opfer haben jedenfalls eine Menge mit diesen Taten zu tun. Folgen von Genozid und Krieg wirken fort, ein Leben lang und auch in den nächsten Generationen. Argyris Sfountouris, einer der wenigen Distomo-Überlebenden hat dazu eine Menge zu sagen, z.B. in dem Film 'Ein Lied für Argyris'.

     

    Und bezahlt hat Deutschland nur für einen Bruchteil seiner Schulden an Griechenland. Die Hauptforderungen aus Reparationen, Zwangsanleihe und Entschädigungszahlungen wurden damals bis nach dem Abschluß eines Friedensvertrags hinausgeschoben. Und beim 2+4-Vertrag wurden im Verständnis der Bundesregierung die Ansprüche der daran nicht beteiligten Länder einfach gestrichen, ohne deren Zustimmung allerdings.

     

    Bezahlt wurdem Anfang der 60er lediglich 115 Millionen DM für die Opfer nationalsozialistischer rassistischer Verfolgung. Für die Massaker, die Wehrmacht und SS in vielen Dörfern begangen haben, wurden keine Entschädigungen gezahlt. Und die hoge Zwangsanleihe, die Griechenland für die Stationierung der Wehrmacht zu zahlen hatte, wurde nie zurückgezahlt, obwohl sogar noch Nazi-Deutschland diese Forderung anerkannt und zwei raten gezahlt hat.

     

    Wir stehen ganz schön in der Kreide bei Griechenland.

  • PA
    Peter A. Weber

    Selbstverständlich gibt es - unabhängig von existierenden Gerichtsurteilen - eine Verantwortung, die ein Staat für begangene Unaten schon aus rein ethisch-moralischen Gründen übernehmen muß.

     

    Aber alles hat seine Grenze - insbesondere wenn man den Zeitfaktor mit einbezieht. Nicht umsonst sind für alle innerstaatlichen Straftaten Verjährungsfristen angesetzt. Verjährung heißt ja nicht, daß das betreffende Vergehen damit als ungeschehen und vergeben angesehen werden kann.

     

    Ziehen wir einmal beispielsweise die Ansprüche Italien heran. Um einmal ein Extrem zu nennen: Wie würden die Italiener reagieren, wenn wir sie noch für imperialistischen Greueltaten des Römischen Reiches, die die Römer hier in meiner Heimat begangen haben, belangen wollten?

  • L
    Lesly

    @ von @ Lesly:

     

    Also meine Großeltern haben nix schlimmes gemacht. Und selbst wenn, was hätte das mit mir zu tun? Es gibt nun einmal keine Kollektivschuld.

     

    Wenn Sie meinen Computer holen wollen, müssen Sie aber stärker sein als ich. Sonst kriegen Sie den nicht, sondern was auf die Mütze.

     

    Im Übrigen, warum soll ein System wie das "Völkerrecht", das niemals von der Mehrheit der Menschen anerkannt wurde, sondern immer nur von einigen wenigen führenden Politikern untereinander ausgemacht wurde, nicht einfach zusammenbrechen?

     

    Die "einfachen" Menschen weltweit würden doch nie auf die Idee kommen, irgendwelche anderen Länder mit Krieg und Gewalt zu überziehen. Das sind doch immer nur die jeweils führenden Politiker.

     

    Folglich ist das, was diese Politiker untereinander als "Völkerrecht" vereinbaren für den Rest der Menschen auch nicht verbindlich. Diese brauchen und wollen kein Völkerrecht!

     

    Wenn Sie oder Herr Fischer-Lescano das anders sehen, können Sie das gerne tun und privat Ihre Konsequenzen daraus ziehen. Nur mich und meine Steuergelder halten Sie da bitte raus.

  • J
    juergen

    Das, was der Autor dort schreibt klingt zunächst plausibel, bei näherer Betrachtung ist diese Rechtsauffassung nach meiner Meinung auch mit Gefahren verbunden. Zunächst sollte darauf hingewiesen werden das die Bundesrepublik Deutschland bereits in den 60er Jahren generelle Entschädigungszahlungen an Länder wie Griechenland etc. geleistet hat. Wenn diese Zahlungen nicht an Betroffen weitergegeben werden ist das die Entscheidung der jeweiligen Regierung und keine Entscheidung die von Deutschland aus beeinflusst werden konnte. Darüber hinaus setzt eine Rechtsauffassung, wie sie der Autor vertritt, voraus, dass die entsprechenden Gerichte in den entsprechenden Ländern auch internationalem Standart entspricht. Was machen wir den wenn uns ein Gericht in Russland verpflichten möchten an russische Kriegsopfer mehrere Millionen Euro zu zahlen. Wissen wir den, ob die Gerichte da nicht "mitkassieren" da ja der Beklagte im Ausland sitzt. Die Gefahr des Missbrauchs ist zu gross, der nächste Streit ist dann ja bereits programmiert, bei welchen Ländern akzeptieren wir nationale Entscheidungen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Alles nicht so einfach und das ganze nur wieder auf den angeblichen mangelnden Willen Deutschland zu schieben keine Zahlungen zu leisten ist mir zu billig.

  • H
    heinrich

    Es gibt keinerlei General-Anspruch auf Entschädigung.

    Die Empörung des Redakteur scheint hier ein Einzelfall zu sein.

     

    Folgende Lektüre gibt Aufschluss:

    https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

     

    Wieder einmal zeigt der Artikel inszenierte Empörung.

  • LL
    @ Lesly

    Ganz schön simples Gedankengut. Und verantwortungslos. Diese "irgendjemands" sind in unsere Eltern, Großeltern und Urgroßeltern gewesen.

     

    Und was das nichtanerkennen von Pflichten angeht: Dann können wir gleich alles in Frage stellen und ich gehe schnell bei ihnen vorbei und nehme ihren Computer mit. Sie meinen, sie haben dafür bezahlt? Das interessiert mich doch nicht, warum sollte ich dem Eigentum von irgendwem verpflichtet fühlen, nur weil der dafür irgendwann bezahlt hat? Ist doch eh scheiß egal.

     

    Mir deinem Denken, kleiner Lesly, kannst du jedes Gesellschaftssystem binnen kürzester Zeit verrecken lassen. Jeder Staat geht daran zu Grunde und jede Kommune.

  • G
    grafinger

    Doch, doch, "Lesly", das sehe ich auch so. Immerhin haben so über 12 Millionen deutsche Vertriebene bzw. deren Erben Ansprüchen an die Russische Föderation, Weissrussland, die Ukraine, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und weitere Staaten.

    Das dürfte dann aber teuer für die betreffenden Staaten werden.

  • L
    Lesly

    Völkerrecht ist nicht verbindlich.

     

    Ich und die absolute Mehrzahl der Menschen in Deutschland und weltweit haben nie irgendeine völkerrechtliche Norm als verbindlichh anerkannt.

     

    Ich erkenne auch keine Pflicht an, irgend jemandem eine Entschädigung zu bezahlen für etwas, das jemand vor 70 Jahren gemacht hat und mit dem ich rein gar nix zu tun habe.

     

    Wenn Herr Fischer-Lescano das anders sieht, möge er daraus privat seine eigenen Konsequenzen ziehen und die "Opfer" entschädigen.