Debatte Langzeitarbeitslosigkeit: Bei Jugendlichen anfangen
Hartz IV hat Langzeitarbeitslosen die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben so gut wie unmöglich gemacht. Das muss nicht so bleiben.
A uch nach bald zehn Jahren Hartz IV bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit auf hohem Niveau. Daran haben die gute Konjunktur, Rekordbeschäftigung, Abbau der Arbeitslosigkeit insgesamt und die ständige Propaganda mit dem Fachkräftemangel nichts geändert. Vielmehr verschärft sich die eklatante soziale Ungerechtigkeit weiter. Arbeitnehmer zahlen von ihrem Einkommen Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, beziehen im Fall der Erwerbslosigkeit aber noch nicht einmal ein Drittel der von ihnen mitfinanzierten Arbeitslosenversicherung (ALG I).
Stattdessen werden sie in die Armutsfalle Hartz IV sowie in die Jobcenter abgedrängt. Dort wird die Eingliederung ins Arbeitsleben erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Die Gründe dafür sind vor allem das Kompetenzgerangel zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen, die hohe Fehlerquote, die zu einer Klageflut vor den Sozialgerichte führt, der hohe Anteil von nur befristeter Beschäftigung und der ständige Aderlass bei den Finanzen. Was folgt aus dieser bitteren Bilanz? Wie ließen sich die Fehler der letzten 10 Jahre grundlegend aufarbeiten?
Dringend erforderlich ist ein erneuter Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik von der gesellschaftlichen Aussonderung langzeitarbeitsloser Menschen in Hartz IV zur Inklusion in Arbeit und Gesellschaft. Unabdingbare Voraussetzungen hierzu sind eine erhebliche Aufstockung der ALG-II- Leistungen ohne die entwürdigende Bedarfsermittlung sowie eine ausreichende Arbeitsförderung durch Qualifizierung, Eingliederungshilfen und existenzsichernde, sinnvolle Beschäftigung.
Die promovierte Volkswirtschaftlerin war bis 2006 stellvertretende Vorsitzende des DGB und saß bis 2009 im SPD-Vorstand.
Dazu müssen Langzeitarbeitslose mit vorheriger Erwerbstätigkeit grundsätzlich in die Arbeitsagenturen zurückgeführt werden. Das aber bedeutet, dass sich die Arbeitsagenturen wieder stärker um die Eingliederung der schwerer vermittelbaren Personengruppen kümmern – so wie es der Bundesrechnungshof der Bundesagentur für Arbeit erst kürzlich verlangte.
Dies bedingt die gesetzliche und praktische Eindämmung der Privatisierung in der Arbeitsmarktpolitik vor allem durch die boomenden Leiharbeitsagenturen. Die Jobcenter, ob in Eigenregie der Kommunen oder gemeinsam mit den Arbeitsagenturen, hätten dann die notwendigen Kapazitäten für die flankierenden sozialen Leistungen, wie Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung sowie den sozialen Arbeitsmarkt.
Über die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger hat gravierende Verschuldungs-, Sucht- oder psychosoziale Probleme. Alleinerziehende erhalten keine ausreichenden Kinderbetreuungsangebote, genauso wenig, wie Menschen mit Behinderungen auf angemessene Unterstützung rechnen können. Nur wenige von ihnen erhalten auch nur die erforderliche Beratung in den Jobcentern. Deshalb ist es notwenig, dass Langzeitarbeitslose von diesen nicht mehr betreut werden.
Alleinerziehende eingliedern
Der Transfer arbeitsloser Menschen aus den Jobcentern in die Arbeitsagenturen könnte stufenweise vorgenommen werden. Zu beginnen ist damit, die jugendlichen Bewerber um einen Ausbildungsplatz aus der Stigmatisierung der Zugehörigkeit zu Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften und Jobcentern zu befreien. Auch sind die beinahe 600.000 Alleinerziehenden – zumeist Frauen – aus der Hartz-IV-Falle herauszuholen und durch die Arbeitsagenturen zu fördern und beruflich einzugliedern.
Mit 40 Prozent in Hartz IV, muss gerade auch Alleinerziehenden und ihren Kindern die Inklusion in Beruf und Gesellschaft ermöglicht werden. Wenig überzeugend sind die Argumente, dies sei nicht zu bezahlen. Die mit erfolgreicher Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einzusparenden hohen materiellen und immateriellen Kosten liegen um ein Vielfaches höher.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) probt gerade den politischen Aufschlag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit mit großzügigen Lohnkostenzuschüssen bis zu 100 Prozent und einer Eingliederungsbegleitung durch Coachs für die Arbeitslosen. Doch das bietet der Wirtschaft vor allem einen Anreiz, die großzügigen Zuschüsse mitzunehmen, unabhängig von der jeweils vorhandenen Leistungsfähigkeit der betroffenen Arbeitslosen. Auch fehlt es an der nötigen Aufstockung von Personal und Finanzen in den Jobcentern für die Begleitung langzeitarbeitsloser Menschen auch nach der Eingliederung ins Arbeitsleben.
Grünen- und Linkspartei-Pläne
Insgesamt kommt die Erkenntnis reichlich spät, dass es für diese Menschen auch bei guter Konjunktur keinen Beschäftigungsautomatismus gibt. Die vormalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte unter der Knute von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Arbeitsmarktförderung drastisch zusammengestrichen. Als bittere Folge hält die Bundesrepublik unter den vergleichbaren EU-Ländern einen traurigen Rekord: 40 Prozent der Arbeitslosen sind hier langzeitarbeitslos.
Ihr mit großem Medienwirbel verkündetes Projekt der Bürgerarbeit hat gerade mal 27.000 Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung ermöglicht. Leider ist auch die Initiative von Andrea Nahles für etwa 30.000 Betroffene, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 470 Millionen Euro und ergänzend aus Mitteln der Jobcenter, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie doktern an den Symptomen herum, vermögen aber das gesellschaftliche Übel Langzeitarbeitslosigkeit nicht an der Wurzel zu packen.
Wenig tiefgründig sind auch die Vorstellungen aus Kreisen der CDU, Leistungen von ALG II zur Arbeitsförderung einsetzen zu können. Am Mangel an Einstellungsbereitschaft der Wirtschaft sowie dem generellen finanziellen Mangel würde sich dadurch nichts ändern. Bleibt zu hoffen, dass sich die Opposition von Grünen und Linken trotz ihrer politischen Minderheitenrolle Gehör verschaffen kann. Die unverantwortlichen Kürzungen von Eingliederungsleistungen müssen rückgängig gemacht und gerade langzeitarbeitslosen Menschen darf der Mindestlohn nicht verweigert werden.
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