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Datenschutz

Vor dem Hintergrund des Aktenstreits im Untersuchungsausschuß zum Polizeiskandal hat der Hamburger Datenschützer Hans-Henning Schrader ein Untersuchungsausschußgesetz in der Hansestadt angemahnt. Darin müsse festgehalten werden, daß Parlament und Regierung gemeinsam für den Datenschutz bei der Aktenvorlage zuständig sind. Es müsse klar geregelt werden, daß bei der Aufklärungsarbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nur die erforderlichen persönlichen Daten offenbart werden dürften.

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