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Datenschutz im Knast

■ Knackis dürfen weiterhin Büros putzen / Datenschützer war dagegen

Für die Bremer Knäste gelten seit dem 1. April neue Regeln des Datenschutzes. In einer umfangreichen „Allgemeinen Verfügung“ hat Justizsenator Henning Scherf festgelegt, wie künftig mit den persönlichen Angaben über die Gefangenen umgegangen werden muß.

Anlaß für die Neuregelung waren Akten der JVA Oslebshausen, die im Mai vergangenen Jahres in der Öffentlichkeit aufgetaucht waren. Eine interne Überprüfung des Falles hatte damals ergeben, daß die undichte Stelle bei einem Gefangenen lag, der zum Putzen der Büroräume der Gefägnisverwaltung eingeteilt war. Bremens Datenschutzbeauftragter Stefan Walz hatte daraufhin gefordert, den Reinigungsdienst an eine Fremdfirma zu vergeben.

„Das wäre finanziell gar nicht möglich“, urteilte allerdings Hartmut Krieg, zuständiger Abteilungsleiter im Justizressort. Unterstützung fand er auch bei Anstaltsleiter Hans-Henning Hoff. „Wir sind doch eigentlich mit unseren Leuten zufrieden“, meinte der. Schließlich sei das Putzen durch Gefangene nicht nur finanziell von Vorteil. Innerhalb des Knastes würden damit auch Arbeitsplätze geschaffen, auf denen Gefangene etwas Geld verdienen könnten. Hoff: „Und wer kann schließlich wissen, ob es nicht auch bei einer Fremdfirma mal Datenschutzprobleme gibt?“

Unter den MitarbeiterInnen des Oslbeshauser Knastes hatte die Intervention des Datenschützers gegen den Putzdienst der Gefangenen bereits seit Monaten für Kopfschütteln gesorgt. Angesichts der überall fehlenden Finanzmittel bei der Resozialisierungsarbeit mit den Gefangenen sei es völlig unverständlich, an dieser Stelle zusätzlich Geld auszugeben.

Der Staatsrat im Justizressort, Michael Göbel, verweist darauf, daß auch die neue Bremer Verfügung in Sachen Datenschutz im Knast nur vorläufigen Charakter hat. „Das ganze Thema wird demnächst vom Bund geregelt werden“, sagte er gestern, „dieses Gesetz ist bereits seit Jahren überfällig.“ Ase

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