■ Datenschützer: Gegen Lauschangriff
Stuttgart (dpa) — Die Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern haben sich gegen sogenannte Lauschangriffe auf Privatwohnungen im Zuge der Strafverfolgung ausgesprochen. Zugleich halten sie unter strengen Bedingungen „Lauschangriffe“ auf Räume, die allgemein zugänglich sind oder beruflichen beziehungsweise geschäftlichen Tätigkeiten dienen, für denkbar. Gegen die Entschließung stimmte der bayerische Datenschutzbeauftragte.
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