Datenklau im Gesundheitsministerium: Apotheker-Spion angeklagt

„Datenklau“ im Bundesgesundheitsministerium: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Spion und Apotheker-Lobbyisten.

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – die wissen Bescheid Bild: dpa

BERLIN taz | Jahrelang hatte man sich gewundert im Berliner Bundesgesundheitsministerium. Denn die Apothekerszene in der Hauptstadt, ihre Lobbyisten und Verbände waren stets informiert über Gesetzesvorhaben, interne Schriftverkehre, vertrauliche Papiere. Detailliert und frühzeitig.

Egal ob es um Rabattverträge für Medikamente ging, um die Neuordnung des Arzneimittelmarkts oder die Reform der Betriebsordnung - wann immer in den vergangenen zwei Jahren die Interessen der Pharmazeuten tangiert waren, wussten die Apotheker wie auch der Fachinformationsdienst „Apotheke adhoc“ erstaunlich gut Bescheid.

Ein anonymer Anruf brachte die Führungsebene um den damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) schließlich im Herbst 2013 auf die Spur: Das Datenleck saß offenbar im eigenen Haus, es war der oberste Wächter über die elektronische Datenverarbeitung, ein IT-Spezialist höchster Vertraulichkeitsstufe, eingekauft von einer externen Dienstleistungsfirma.

Am Montag nun hat die Berliner Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Berlin Anklage erhoben gegen den 40-jährigen ehemaligen Systemadministrator Christoph H., gegen den Mann also, der die Daten systematisch ausgespäht, in krimineller Absicht gesichert und gegen Geld weiter verkauft haben soll an den Berliner Apotheker-Lobbyisten Thomas B., 44. Dieser wurde ebenfalls angeklagt wegen des Ausspähens von Daten und Vergehens nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Vorausgegangen waren mehr als eineinhalbjährige Ermittlungen.

Kennengelernt im Netz

Den beiden Angeschuldigten werde vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit, sich in den Jahren 2009 bis 2012 „gemeinschaftlich handelnd“ in insgesamt 40 Fällen unbefugt Zugang zu vertraulichen Daten aus dem Ministerium verschafft und diese für eigene wirtschaftliche Zwecke verwendet zu haben.

H. und B. sollen sich im Jahre 2006 über das Internet kennengelernt haben – nach Informationen der taz unterhielten sie zunächst eine eher private Beziehung. Die Idee, zusammenzuarbeiten und vertrauliche Daten aus dem Bereich des Apotheken- und Arzneimittelwesens im Bundesgesundheitsministerium zu klauen und wirtschaftlich zu verwerten, soll erst später entstanden sein, nachdem B. erfahren hatte, in welcher Branche H. arbeitete.

Dazu soll H., der als Systemadministrator die technischen Möglichkeiten dazu hatte, nach Angaben der Staatsanwaltschaft „absprachegemäß unter missbräuchlicher Verwendung von Zugangsdaten gezielt die vom angeschuldigten Pharmalobbyisten B. bezeichneten E-Mailpostfächer bestimmter Personen im BMG, vornehmlich aus dem Leitungsbereich und den einschlägigen Fachreferaten, 'geknackt' haben“.

Der Verdacht, dass die beiden Angeschuldigten darüber hinaus im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) tätig waren – was der Affäre eine politische Dimension gegeben hätte -, hat sich indes offenbar nicht bestätigt.

Dem IT-ler H. wird darüber hinaus vorgeworfen, im Besitz von etwa 40 Kinderpornos gewesen zu sein. Er lege Wert darauf, sagte H. am Montag der taz, dass sich die Filme „nicht auf meinem Rechner, sondern auf einem Datenträger befanden, der sich in meinem Haus befand“. Wie dieser dorthin geraten sei, sei bislang ungeklärt. Die Anklage an sich, so H., „überrascht mich nicht“. Sein Anwalt und er hätten nun drei Wochen Zeit für eine Erwiderung. H.s Berliner Anwalt Nikolai Venn war am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

H. und B. drohen – sollten sich die Vorwürfe bestätigen – bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.

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