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Datendiebstahl oder Datenraub?

■ Verdeckte Ermittlungen der Polizei sollen erleichtert werden / Datenschutz stoppt Innenbehörde

der Polizei sollten erleichtert werden / Datenschutz stoppt Innenbehörde

Bemühungen der Innenbehörde, der Polizei einen Freiraum für verdeckte Ermittlungen zu verschaffen, wurden offenbar von den Datenschützern unterbunden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader berichtete davon gestern vor der Presse.

Eine weitgefaßte Durchführungsbestimmung zum entsprechenden Gesetz sollte nach der Darstellung Schraders den Ermittlern die Hintertür in private Wohnungen aufstoßen. „Datenerhebung sollte zulässig sein, wenn ohne besonderen Aufwand nur geringe natürliche oder künstliche Sperren zu überwinden seien“, erläuterte der Datenschützer. Beamte hätten schon dann in Wohnungen von Verdächtigen hineinfotografieren dürfen, wenn keine Gardienen vorgezogen gewesen wären. Sein Einspruch habe bewirkt, daß die Innenbehörde ihre Auffassung konkretisierte. Statt „ohne besonderen Aufwand“ heißt es jetzt in der Bestimmung: „Ohne Einsatz verdeckter Mittel“. Ein Zwischenruf während der gestrigen Pressekonferenz brachte die Wortklauberei auf den Punkt: „Das ist die Unterscheidung zwischen Datendiebstahl und Datenraub.“

Schrader berichtete von weiteren Aktivitäten seiner Behörde: Unangemeldete Überprüfungen bei der Scientology-Sekte hätten keine gewichtigen Verstöße im Datenbereich ergeben. Ohne Einwilligung der Betroffenen seien dort keine Daten gespeichert worden, gelegentlich seien aber Eintragungen nicht rechtzeitig gelöscht worden. Die sogenannten Persönlichkeitstests würden lediglich kurzzeitig auf Datenträgern erfaßt. Auf Drängen des Datenschützers habe die Sekte zugesagt, jedem Betroffenen Einsicht in Daten und Akten zu gewähren. „Wir werden anhand der Praxis feststellen müssen, ob diese Zusage tatsächlich eingehalten wird“, sagte Hans-Hermann Schrader. Torsten Schubert

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