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Das ist gemein!

Kassel (AFP) – Tageszeitungen müssen ihren Zustellern kein Weihnachtsgeld bezahlen. Das in der Branche übliche weihnachtliche Trinkgeld der AbonnentInnen sei ein zulässiger Grund, die Zusteller gegenüber den anderen Mitarbeitern zu benachteiligen, entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel. Damit wies das BAG die Klage einer Zustellerin in Aachen ab. Das für die örtliche Zeitung tätige Zustellungsunternehmen bezahlt nur seinen vier Innendienstlern ein dreizehntes Monatsgehalt, nicht aber den 220 teilzeitbeschäftigten Zustellern. Laut Urteil verstößt dies nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.

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