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■ Das Wetter: „Schmähen ist ...
... Menschenrecht.“ Auch wenn es nicht in die Überschrift passt. Denn Schmähen gehört ganz klar zum Recht auf freie Meinung. Egal, ob sie im Stillen gepflegt wird („Das ist ein ganz selbstverliebter Schreiberling, und irgendwann werd ich ihm das mal sagen müssen!“) oder geäußert wird („Du bist ein ganz selbstverliebter Schreiberling, das wollte ich dir schon lange mal sagen“). Das hat etwas mit dem Grundsatz „Einen Idioten soll man auch Idioten nennen“ (s. Mo.) zu tun und mit Würde sowie dem grundgesetzlich verbrieften Recht, nicht platzen zu müssen. Morgen in der „Kleinen unvollständigen Enzyklopädie des Schmähens“: alles über „Richtig schmähen“.
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