: Das Überhangmandat
■ Über das komplizierte Verhältnis von Erst- und Zweitstimmen
Die am Wahlabend scheinbar so knappe Mehrheit für die alte Koalition ist durch die „Überhangmandate“ im nachhinein auf zehn Bundestagssitze angewachsen. Was sind Überhangmandate?
Für die Stärke der Parteien im Bundestag sind letztlich die für die Landeslisten der Parteien abgegebenen Zweitstimmen ausschlaggebend, denn die 656 Sitze im Bonner Parlament werden im Verhältnis dieser Zweitstimme auf die Parteien verteilt. Es handelt sich also um ein Verhältniswahlsystem.
In jedem der 328 Wahlkreise ist der Kandidat gewählt, der die Mehrheit der Erststimme erhält. Das Prinzip der Verhältniswahl bleibt trotzdem gewahrt, weil die von den Parteien mit der Erststimme errungenen Wahlkreissitze auf die Mandate angerechnet werden, die ihnen nach den Zweitstimmen zustehen.
Erhält eine Partei in einem Bundesland aufgrund der Zweitstimme zum Beispiel 50 Sitze und hat sie in diesem Land aufgrund der Erststimmen 30 Wahlkreissitze gewonnen, sind aus der Landesliste lediglich 20 Sitze zu besetzen – zusammen mit den Wahlkreissitzen ergibt das somit die 50 Sitze, die ihr nach den Zweitstimmen insgesamt zustehen. Gewinnt eine Partei in einem Bundesland aufgrund der Erststimme mehr Wahlkreissitze, als ihr aufgrund der Zweitstimme Mandate zustehen würden, so behält sie alle und es entstehen „Überhangmandate“.
Nach der Auszählung in der Wahlnacht wurden der CDU zwölf und der SPD vier Überhangmandate zugesprochen. AP/dpa
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