: Das Paket
Hier kann der Bundesrat einen Einspruch einlegen:
– Kündigungschutz sollen nur Mitarbeiter in Betrieben mit über zehn (bisher fünf) Beschäftigten genießen.
– Lohnfortzahlung: In den ersten sechs Wochen sollen nur noch 80 Prozent (bisher 100 Prozent) des Entgelts weitergezahlt werden. Alternativ können fünf Fehltage mit einem Urlaubstag abgegolten werden. Ausnahmen: Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten.
– Befristete Arbeitsverträge: Bislang bis zu 18 Monaten erlaubt, demnächst bis zu zwei Jahren gestattet.
– Renten: Die Altersgrenze für Frauen wird schrittweise vom Jahr 2000 bis Ende 2004 von 60 auf 65 Jahre angehoben. Welche später als 1939 geboren ist, aber früher als mit 65 in Rente gehen will, der soll die Rente um 3,6 Prozent gekürzt werden.
Ab 2002 entfällt die flexible Altersgrenze für Männer von bisher 63 Jahren. Auch hier gilt: Wer früher als 65 in Rente gehen will, bekommt die Zahlungen um 3,6 Prozent pro vorgezogenem Rentenjahr gekürzt.
– Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld und Altersübergangsgeld werden 1997 nicht erhöht. Die Beiträge, die die BfA an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe abführt, werden künftig nach 80 Prozent des vorherigen Bruttoarbeitsentgelts bemessen.
Bei der beruflichen Rehabilitation von Behinderten soll mehr darauf geachtet werden, ob die Förderungen „zweckmäßig“ sind und „Erfolg“ versprechen.
– Krankenversicherung: Beschäftige, die länger als sechs Wochen krank sind, erhalten ab der siebenten Woche nicht mehr 80, sondern 70 Prozent des Bruttogehalts als Krankengeld.
Lehnt der Bundesrat heute die o.g. Vorlagen ab, kann er den Vermittlungsausschuß anrufen. In ihm sind die 16 Ministerpräsidenten sowie 16 Bundestagsabgeordnete aller Parteien vertreten. Falls der Vermittlungsauschuß am 26. August Änderungsvorschläge beschließt, können diese vom Bundestag am 29. August zurückgewiesen werden. Dann kann der Bundesrat Einspruch gegen das Sparpaket einlegen, der vom Bundestag mit der Kanzlermehrheit am 13. September zurückgewiesen werden kann.
Folgende Gesetze können nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten:
– Lohnfortzahlung: für Beamte. Die Kürzungen für Angestellte sollen auch auf Beamte übertragen werden.
– Verwaltungskosten sollen insbesondere bei den Krankenkassen begrenzt werden.
– Rentenfinanzen: Die Rentenversicherer sollen verpflichtet werden, ihr nicht liquides Anlagevermögen und die Anteile an Wohnungsbaugesellschaften zu veräußern, um die Liquidität der Rentenversicherungen zu verbessern. roga
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