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Das Landespflegegeld auf dem Sparaltar

Das Landespflegegeldgesetz aus dem Jahr 1972 gewährt schwerstbehinderten Menschen staatliche Hilfe für ihren „behinderungsbedingten Mehraufwand“. Sie erhalten einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 750 Mark im Monat für z.B. den Einbau von Aufzügen, für Literatur in Punktschrift oder für Assistenten, die beim Einkaufen helfen.

Doch seit Einführung der Pflegeversicherung hat die Sozialverwaltung knapp 1.800 Betroffenen diese Hilfe gestrichen. Standen 1994 noch 2.700 Blinde und Schwerstbehinderte auf der Liste, waren es 1997 nur noch knapp 900. Betroffene klagten dagegen – weil die Pflegekasse nur für die Grundpflege aufkomme – und nicht für den Mehraufwand.

Bislang existieren dazu aber nur widersprüchliche Urteile. Mal ging das Gericht davon aus, daß die Leistungen nicht wie von der Sozialverwaltung behauptet „zweckidentisch“ sind – eine andere Kammer behauptete das Gegenteil. Denn rechtlich unklar ist zum Beispiel, ob man bei einer aus der Pflegekasse bezahlten Pflegekraft nicht auch davon sprechen kann, daß sie beim Mehraufwand hilft – wenn sie zum Beispiel einem blinden Menschen etwas vorliest.

Wegen der rechtlichen Unklarheit hatten Behindertenverbände schon lange gefordert, das Gesetz zu novellieren. Doch die Verwaltung will es jetzt ganz abschaffen – um von den bislang rund sechs Millionen Mark pro Jahr knapp die Hälfte einzusparen, schätzt der Verein „Selbstbestimmt Leben“ – und um mögliche Nachforderungen von Betroffenen im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung zu vermeiden. Denn noch sind Klagen anhängig. kat

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