Kommentar: Das Kleingesagte
■ Kirchenasyl hilft Justiz auf die Sprünge
Viel Lärm um nichts, könnte man meinen, wenn man sich die aufgeregte Debatte um die Strafbarkeit von Kirchenasyl anhört, die in den letzten Tagen durch Bremen ging. Um nichts? Nun, immerhin um eine Klarstellung: Wer Flüchtlinge den Mühlen der Abschiebebürokratie entzieht, der macht sich strafbar. Darauf hat der Oberstaatsanwalt hingewiesen.
Und das ist schließlich sein Job. Wer unter Paragraph 258 im Strafgesetzbuch nachschlägt, der findet das bestätigt. Das Geschrei um diese Klarstellung läßt sich nur dadurch erklären, daß da jemand das Kleingesagte nicht gehört hat. Und das heißt: Einstellung des Verfahrens, wenn jemand nicht wußte, daß Kirchenasyl strafbar ist (worauf sich jetzt keiner mehr wird berufen können) oder weil der Beschuldigte kein „Feind des Rechtes“ ist.
Genau das ist der Punkt. Die Kirchenasyl-Gemeinden haben immer darauf hingewiesen, daß sie kein Recht für sich beanspruchen, daß es gar nicht gibt. Was sie wollen, ist eine Atempause im Verfahren vor der Abschiebung, damit der Fall nochmal in anderem Licht besehen und entschieden wird. Der Fall Hanna ist das beste Beispiel, wie sehr Kirchenasyl zum Funktionieren des Rechtsstaates beitragen kann. Das hat der Oberstaatsanwalt nicht gesagt. Vielleicht hat er es so gemeint – die Gemeinden haben es jedenfalls mit Recht so verstanden. Bernhard Pötter
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