Daily Dope (540): Ganz dünnes Eis
Deutsche Eisschnellläufer kritisieren die Doping-Berichte der ARD. Das ist dreist, denn seit 2003 hat die WADA die UV-Bestrahlung von Blut als unerlaubte Manipulation gebrandmarkt.
Berlin taz | Es ist schon recht unverfroren, wie die deutschen Eisschnellläufer derzeit um die angeblich unklare Grenze des Erlaubten feilschen. Als ob es nicht schon peinlich genug wäre, offenkundig in diesem Grenzbereich herumzuexperimentieren.
Die Athleten der Deutschen Eisschnelllaufgemeinschaft greifen in einer gemeinsamen Erklärung in scharfem Ton die Dopingberichterstattung der ARD durch dessen Experten Hajo Seppelt an und fordern vom Sender eine Entschuldigung.
Es geht um die Bestrahlung des Bluts mit UV-Licht. Mehrere deutsche Eisschnellläufer haben ihr Blut in Erfurt entsprechend behandeln lassen. Seppelt sprach in diesem Zusammenhang von einer Dopingaffäre. Die Eisschnellläufer schreiben nun, dies komme einer Vorverurteilung gleich.
Und weiter: Niemand könne erwarten, dass die Athleten "ein Dickicht von Paragrafen verstehen", für den die Welt-Antidopingagentur (Wada) verantwortlich sei. Es wird also der Eindruck erweckt, es sei gar nicht klar, ob die UV-Bestrahlung von Eigenblut erlaubt sei.
Pechstein widersprochen
Das ist schon recht dreist. Zumal nur zwei Tage vor der öffentlichen Erklärung der Athleten der Generalsekretär der Wada, David Howman, in einem Interview klarstellte, dass auch die UV-Bestrahlung von Blut bei der Wada als Blutdoping gelte. Er sagte: "Blutdoping ist seit langer Zeit verboten. Die Definition hat sich nicht geändert. Sie ist im Wada-Code von 2011 nur präziser als die von 2004."
Er widersprach damit der Auslegung von Claudia Pechstein, die den Eindruck erweckte, erst seit 2011 dürfe diese Art der Blutbehandlung nicht mehr durchgeführt werden. Die Richtigstellung von Howman wäre eigentlich gar nicht nötig gewesen. Wie die taz berichtete, gibt es ein älteres Urteil der Wada von 2003, in dem diese Methode ausdrücklich als unerlaubte Manipulation gebrandmarkt wird.
Thomas Bach, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes - der von den Eisschnellläufern als Unterstützer ihrer These zitiert wurde, dass die UV-Bestrahlung von Blut erst seit 2011 verboten sei - verwahrte sich indes gegen diese Interpretation. Er erklärte: Was vor 2011 rechtens gewesen sei, unterliege ausschließlich der Einschätzung der Wada und der Nationalen Antidopingagentur.
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