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DOKUMENTATIONDoping-Bewältigung

■ Vorschläge der Unabhängigen Doping-Kommission für künftige Handlungskonzepte (in Auszügen)

1.Doping kann nur im weltweiten Zusammenwirken erfolgreich bewältigt werden. Es muß ein internationales Dopingkontrollsystem eingeführt werden; sofern Dopingkontrollen mit einer vorher festgelegten Quote nicht durchgeführt werden, sollte insoweit ein Ausschluß von Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften erfolgen.

2.Bei der Dopingbekämpfung sind auch das ganze Umfeld der Sportler und die Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Der Schutz der Jugendlichen erfordert außergewöhnliche Maßnahmen.

3.Maßnahmen zur Eindämmung des Dopings:

a)Die vom IOC 1990 beschlossene Dopingliste sollte ständig fortgeschrieben werden. Die in Deutschland durchgeführten direkten Nachweisverfahren sind von hoher Qualität und können fortgeführt werden. Die indirekten Nachweisverfahren für Dopingsubstanzen (Testosteron/Expitestosteron-Quotient oder das Steroidprofil) sollten zum Schutz der Sportler ausgesetzt werden, bis ihre Zuverlässigkeit ausreichend dargestellt worden ist. Wegen der sehr kurzen Nachweisbarkeitsdauer von Dopingsubstanzen ist eine Dopingkontrolle ohne jede Vorwarnung anzustreben. Weil Peptidhormone als Dopingsubstanzen bisher nicht nachweisbar sind, sollten Mittel zur Forschung bereitgestellt werden. Das zu erhaltende Dopingkontroll-Labor in Kreischa sollte eine neue Forschungsrichtung erhalten: „Peptidhormone als Dopingmittel und ihre Nachweisbarkeit“.

b)Die derzeitige Situation erfordert „out-of-competition“- Kontrollen. Das zukünftige System der Dopingkontrollen muß vorrangig organisatorische Verbesserungen beinhalten, vor allem dahingehend, daß innerhalb des Leistungssports nur eine Kontrollinstanz vorhanden ist. Die Auswahl der zu kontrollierenden Athleten während der Trainingsphase muß grundsätzlich auf dem Zufallsprinzip beruhen.

Es muß gewährleistet sein, daß auch die Kontrolleure kontrollierbar sind. Die Verpflichtung zur Duldung von Dopingkontrollen muß im einschlägigen Verbandsregelwerk detailliert zum Ausdruck kommen, ... strengste Vertraulichkeit ist in jeder Phase unabdingbar.

c)Der Trainer ist in die aktiven Maßnahmen gegen Doping mit einzubeziehen. Das derzeitige Vergütungssystem kann den Trainer dazu verführen, um jeden Preis, Doping inbegriffen, den Erfolg, der gleichbedeutend ist mit barem Geld, anzusteuern. Das Vergütungssystem bedarf einer Überprüfung. Die soziale Betreuung der Spitzensportler ist zu verbessern. Das Angewiesensein auf sportliche Höchstleistungen muß für den Spitzensportler reduziert werden. Nationale Ausscheidungswettkämpfe sind im Rahmen der internationalen Vorgaben für Ausscheidungen sachgemäßer als das Setzen internationaler Normen.

4.Der deutsche Sport muß selbst entscheiden, ob und in welcher Form der Staat durch flankierende Maßnahmen Hilfestellung leisten soll.

5.Die Ahndung von Verstößen muß in rechtsstaatlicher Weise erfolgen. Die angedrohten Sanktionen müssen verhältnismäßig sein, innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit muß ein dem staatlichen Gerichtsverfahren vergleichbares Verfahren bestehen. Hinsichtlich der ständig betreuenden Trainer ist eine Beweislastumkehr zu Lasten des Trainers vorzusehen.

6.Bei aller Problematik einer Amnestie generell und ohne moralische Billigung schlägt die Kommission auch unter Berücksichtigung der durch die Vereinigung entstandenen Probleme im Interesse eines ehrlichen Neubeginns für die Sportler eine Generalamnestie in folgender Weise vor: Die Spitzenverbände legen in Abstimmung mit dem DSB einen einheitlichen Stichtag fest (nicht vor dem 1.1.1991). Dopingvergehen in dem davorliegenden Zeitraum werden hinsichtlich der Sportler nicht mehr weiterverfolgt und geahndet.

Für Trainer, Ärzte, Funktionäre und sonstige Beteiligte darf es keine generelle Amnestie geben.

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