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■ Per GesetzDNA-Analyse geregelt

Bonn (AP) – Die bereits zulässige Verwendung des sogenannten genetischen Fingerabdrucks – die Analyse von Zellmaterial zu Beweiszwecken – in Strafprozessen soll künftig durch ein Gesetz geregelt werden. Nach dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf darf der genetische Fingerabdruck (DNA-Analyse) nur verwendet werden, soweit das zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob gefundenes Spurenmaterial vom Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich ist.

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