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DIW: Den ärmsten Ländern die Altschulden erlassen

■ Keine Verbesserung der Verschuldungslage / IWF-Auflagen „überwiegend zu kurzfristig“ ausgerichtet / Plädoyer für entwicklungsorientierte Anpassungsprogramme

Berlin (dpa/taz) - „Lage weiter alarmierend, auch Industrieländer gefordert“, ist der neueste Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) überschrieben. Eine baldige durchgreifende Besserung der Verschuldungssituation der Entwicklungsländer ist nach Meinung des DIW nicht in Sicht. Die zu zahlenden Zinsen stiegen im Durchschnitt schneller als die Exporte, womit sich die Schuldendienstbelastung weiter erhöhe. Außerdem stünden die Mittel nicht zur Finanzierung von „dringend benötigten Investitionen“ zur Verfügung. Das DIW regt daher an, den ärmsten Ländern zumindest einen Teil der Altschulden zu erlassen.

Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) bei seiner Auflagenpolitik diktierten Konditionen sollten längerfristig angelegt werden, meint das DIW in seiner Untersuchung weiter. Dafür spreche der „strukturelle Charakter der Schuldenkrise“. Derzeit seien die Auflagen „überwiegend zu kurzfristig“ orientiert, wird kritisiert. Anpassungsmaßnahmen in den Schuldnerländern seien zwar mit Sicherheit auch künftig erforderlich. Doch dürften sie nicht mehr einseitig zahlungsbilanzorientiert, sondern müßten vielmehr entwicklungsorientiert sein.

Ende vergangenen Jahres haben die Auslandsschulden der Entwicklungsländer eine Höhe von 1200 Milliarden Dollar erreicht. Das DIW argumentiert, dieser absolute Betrag falle nicht so sehr ins Gewicht, weil dieser Schuldenberg ohnehin nicht durch normale Tilgung abzutragen sei. Viel entscheidender sei die Belastung durch den laufenden Schuldendienst. „Das Patentrezept zur nachhaltigen Reduzierung der Auslandsverschuldung - Exportoffensive bei gedämpfter Importentwicklung - können nur einige Länder anwenden, die Mehrzahl der Schuldnerländer ist dazu jedoch nicht in der Lage.“

Als Folge der Schuldenkrise sei in vielen Ländern das Pro -Kopf-Einkommen auf den Stand von Mitte der siebziger Jahre zurückgefallen. Verschärfte Inflation und die Blüte von Schwarzmärkten führten im allgemeinen zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der ärmeren Bevölkerung. Der ohnehin brüchige nationale Konsens sei zunehmend gefährdet.

In Bezug auf die Altschulden könne die Lösung nur darin bestehen, auf dem bereits eingeschlagenen Weg des gezielten Schuldenerlasses für stark belastete Länder weiterzugehen. Bei den öffentlichen Schulden gebe es dafür mit dem Forderungsverzicht der Bundesrepublik und anderer OECD -Staaten gegenüber den rückständigsten Ländern gute Beispiele. „Auch ist das Thema eines förmlichen Verzichts auf Forderungen gegen hochverschuldete insolvente Länder in Bankkreisen nicht mehr tabu.“

Für realistisch hält das DIW einen begrenzten Forderungsverzicht für klar umrissene Fälle von Überschuldung. „Ohnehin uneinbringbare Forderungen“ sollten gestrichen werden. Auch die Festlegung einer Obergrenze des Zinsendienstes, die an der Aufbringungsfähigkeit orientiert sei, könne ein hilfreiches Instrument sein.

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