DIÄTENERHÖHUNG: Abgeordnete gönnen sich einen
Für die Pflegeversicherung müssen alle einen Tag länger arbeiten - Bremens Abgeordnete wollen ihren Betrag absenken. Der Präsident spart gleich dreifach
Es gibt Menschen, die müssen jeden Euro dreimal herumdrehen. Da machen 25 Euro mehr jeden Monat schon was aus. Etwa der Parlamentspräsident Christian Weber (SPD), der eine dreifache Diät bezieht, also 11.750 Euro. Sonderabzug für die Pflegeversicherung: 32,19 Euro. Durch ein Gesetz soll die Summe jetzt auf 6,99 Euro abgesenkt werden - ab sofort.
Der dazugehörige Tagesordnungspunkt 26 der Bürgerschaftssitzung dieser Woche ist unscheinbar: "Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes, des Bremischen Wahlgesetzes und des Gesetzes über die Deputationen". Den Antrag hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 9. Dezember 2011 eingebracht. Darin versteckt sich die kleine Diätenerhöhung.
Der Hintergrund: Im Jahre 1994 ist die Pflegeversicherung eingeführt worden, ArbeitnehmerInnen müssen seitdem dafür am Buß- und Bettag arbeiten - ein Feiertag wurde gestrichen. Da bei den Abgeordneten die Diäten unabhängig von den Arbeitstagen gezahlt werden, wurde die Diät um einen Tag abgesenkt - ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Das machte, solange die Diät bei 2.550 Euro lag, genau fünf Euro und 88 Cent aus. Nun ist die Diät seit dieser Legislaturperiode auf 4.700 Euro angehoben worden, dafür fielen andere Zuwendungen weg. Der Abzug für die Pflegeversicherung berechnet sich wie bei jeder Lohnerhöhung auf die neuen Diäten. Und macht also monatlich 12,88 Euro für einen normalen Abgeordneten aus, 32,19 Euro für Fraktionsvorsitzende und den Parlamentspräsidenten.
Durch die Drucksache 18/160 allerdings soll das Bremische Abgeordnetengesetz so geändert werden, dass der Abzug für die Pflegeversicherung sich wieder auf die alte Diät bezieht. Das würde die normalen Abgeordneten also nur noch 6,99 Euro im Monat kosten. Der Parlamentspräsident und die Fraktionschefs werden sogar eine Diätenerhöhung von 25,20 Euro bekommen - bei ihnen wird der Abzug nur für eine der drei früheren Diäten berechnet. Warum? Ganz einfach: Das war eben früher auch so.
Auch die Linksfraktion hat gegen die Neuregelung offenbar nichts einzuwenden - sie beklagt sich statt dessen, dass der Fraktionsvorstand für kleine Fraktionen von drei auf zwei reduziert werden solle. Das stehe "in deutlichem Gegensatz" zur Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, so Fraktionschefin Kristina Vogt. Die Linke reichte deswegen einen Dringlichkeitsantrag ein.
Auch in einem anderen Punkt soll die bisherige gesetzliche Regelung korrigiert werden. Das neue Abgeordnetenrecht hat die "Inkompatibilität" eingeschränkt. Lehrer, die früher als "inkompatibel" galten, sollen nun in dem Halbtags-Parlament sitzen dürfen. Zum Konflikt bei der neuen Regelung kam es, weil der ehemalige Geschäftsführer der Handwerkskammer Michael Busch, der für die Wählerinitiative B+B kandidierte, als "kompatibel" eingestuft wurde, der ehrenamtlicher Präsident Joachim Feldmann, der für die CDU kandidierte, aber wegen seiner "Organfunktion" als "inkompatibel" gelten sollte - und sein Amt hätte niederlegen müssen, wenn er gewählt worden wäre. Beide wurden nicht gewählt, das Problem blieb also theoretisch. Im Verfassungsausschuss beantragte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, dass ehrenamtliche Organträger öffentlich-rechtlicher Institutionen im Parlament nicht als "inkompatibel" gelten sollten. Mit Mehrheit entschied der Ausschuss umgekehrt: Geschäftsführer, die de facto Organ-Funktionen ausüben, sollen auch als inkompatibel gelten.
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