■ DGB zu Deckert: Vergleich mit Hitler
Kassel (AFP) - Das Urteil des Landgerichts Mannheim gegen den NPD-Vorsitzenden Günter Deckert und das Urteil des Volksgerichts München gegen Adolf Hitler nach dem Umsturzversuch von 1924 weisen nach Ansicht der Bundesrechtsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „erschreckende Parallelen“ auf. Die „antidemokratische politische Einstellung“ der Angeklagten diene beides mal zur Begründung milder Bewährungsstrafen.
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