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DGB will Verbot der Genomanalyse bei Arbeitsverhältnissen

Düsseldorf (ap) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ein Verbot der Genomanalyse bei Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen gefordert. Der stellvertretende DGB -Vorsitzende Ulf Fink sprach sich bei Vorstellung des Entwurfs für ein „DGB-Memorandum zur Bio- und Gentechnologie“ dafür aus, das Gentechnikgesetz um einen entsprechenden Passus zum Verbot der Genomanalyse zu ergänzen. Fink wollte nicht ausschließen, daß sonst einzelne DGB-Gewerkschaften ein solches Verbot zum Gegenstand von Tarifverhandlungen machen würden.

Die Genomanalyse, die künftige Erbkrankheiten oder Anfälligkeiten für bestimmte Arbeitsstoffe diagnostizieren kann, birgt nach Ansicht des DGB die Gefahr, den Anspruch der Arbeitnehmer auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit in der Arbeitswelt zu untergraben. Der DGB befürchtet, daß durch die Anwendung der Genomanalyse das Grundprinzip des Arbeitsschutzes, nämlich der vorbeugende Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen und Gesundheitsgefahren in der Arbeitswelt, aufgehoben und die Unternehmen von ihrer Fürsorgepflicht befreit werden könnten.

Der Entwurf des DGB-Memorandums plädiert im Gegensatz zum Gentechnikgesetz für den Verzicht auf die absichtliche und gezielte Freisetzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen.

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