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DGB steht den Kranken bei

■ Gewerkschaftschef Schulte fühlt sich mißverstanden: Er lehnt gesetzliche Minderung der Lohnfortzahlung ab

Düsseldorf (AP/dpa) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat eine gesetzliche Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entschieden abgelehnt. Der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte sagte gestern in Düsseldorf, die Lohnfortzahlung sei für die Gewerkschaften unverzichtbar. Eine gesetzliche Einschränkung werde es mit ihnen nicht geben. Dem gezielten Druck, Einschnitte bei der Lohnfortzahlung vorzunehmen, würden sich die Gewerkschaften mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln widersetzen.

Die gestrigen Berichte über die Bereitschaft des DGB zu Zugeständnissen auf diesem Gebiet bezeichnete Schulte als „Fehlinterpretationen“. Auch die bereits bei der Kanzlerunde vom 23. Januar erklärte Bereitschaft, mit den Arbeitgeberverbänden über eine „Verringerung von Fehlzeiten“ zu reden, sei kein Einlenken gegenüber der Forderung nach Einschnitten in die Lohnfortzahlung. Vielmehr solle es bei den Gesprächen unter anderem um vorbeugenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gehen.

Der bayerische DGB-Landesvorsitzende Fritz Schösser hatte sich als erster Gewerkschaftsspitzenfunktionär dafür ausgesprochen, Überstunden bei der Lohnfortzahlung nicht mehr anzurechnen. Zum Vorschlag Schössers bezog Schulte gestern keine Stellung. Eine solche Korrektur bei der Berechnung fällt ohnehin nicht in die Zuständigkeit des DGB. Vielmehr sind in dieser Frage die Einzelgewerkschaften mit den jeweiligen Arbeitgebern zuständig. Veränderungen bei den Krankheitsregelungen müßten zwischen den Tarifpartnern vereinbart werden.

Bisher wird bei der Bemessung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das in den vergangenen drei Monaten erzielte Entgelt zugrunde gelegt. Dabei werden auch die Überstunden berücksichtigt. Dies wurde zuletzt von Arbeitsminister Blüm (CDU) kritisiert.

Tagesthema Seite 3, Kommentar Seite 10

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