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DDR ist kein EG-Drittland

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Sonderregelungen für den innerdeutschen Handel zwischen der Bundesrepublik und der DDR bekräftigt. Die Bundesrepublik ist nach Ansicht des Gerichtshofes durch das Protokoll über den innerdeutschen Handel von 1957 von der Verpflichtung entbunden, im Handel mit der DDR das geltende EG-Recht anzuwenden. Dies entschied der Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Im Verhältnis zur Bundesrepublik sei die DDR, obwohl sie nicht zur EG gehöre, kein Drittland.