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DDR-Urteile können kassiert werden

Bonn/München (taz/dpa) — Rechtsstaatswidrige Urteile von Gerichten der ehemaligen DDR können auf Antrag aufgehoben werden. Daran erinnerte gestern Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP). Die Frist für entsprechende Anträge läuft bis zum 18. September 1992. Wer allerdings sein Vermögen zurückerstattet bekommen möchte, das aufgrund solcher Urteile verloren ging, muß seinen Anspruch bis zum 31. März 1991 geltend gemacht haben.

Rechtsstaatswidrige Urteile können dann kassiert werden, wenn sie auf einer schwerwiegenden Verletzung ehemals geltenden DDR- Rechts beruhen, sagte Engelhard.

Die Humanistische Union erneuerte unterdessen ihre Forderung nach einer Amnestie. Nachdem ein Straffreiheitsgesetz zum Tag der deutschen Einheit gescheitert ist, forderte die Humanistische Union nun anläßlich der ersten gesamtdeutschen Wahlen am 2. Dezember den Bundestag auf, ein Straffreiheitsgesetz zu verabschieden, „um den inneren Frieden im vereinigten Deutschland zu fördern und dem in beiden Teilstaaten unterschiedlich gewachsene Rechtsbewußtsein gerecht zu werden“. Nicht nur alle Spione sollten amnestiert werden — ebenso müßte bei Strafen im Zusammenhang mit Demonstrationen der Bürgerrechts-, Friedens- oder Anti- Atomkraftbewegung verfahren werden. wg.

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