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DDR: Schöner wählen

■ Anklage gegen Krenz und Genossen

Berlin (AP) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen SED-Generalsekretär Egon Krenz nun auch wegen Wahlfälschung in der DDR angeklagt. Dem letzten Ostberliner Staats- und Parteichef wird vorgeworfen, die bewußt zugunsten der Machthaber geschönten Ergebnisse der Kommunalwahl am 7. Mai 1989 offiziell bestätigt zu haben. Ebenfalls wegen Wahlfälschung sollen sich auch die ehemaligen SED-Politbüromitglieder Günter Schabowski und Horst Dohlus vor Gericht verantworten.

Krenz, Schabowski und Dohlus sind bereits wegen versuchten und vollendeten Totschlags an mehreren Flüchtlingen an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze angeklagt. Der achtundfünfzigjährige Krenz hatte den Vorwurf der Wahlfälschung zurückgewiesen und erklärt, er habe den damaligen Staats- und Parteichef Erich Honecker in einem Brief vor der Kommunalwahl im Mai 1989 vor „falschem Übereifer“ gewarnt.

Wenn Ergebnisse geschönt worden seien, habe dies nicht am Fehlverhalten einzelner gelegen, sondern am politischen System in der DDR, so daß es mit juristischen Mitteln nicht zu erfassen sei, hatte Krenz in einem Prozeß wegen Wahlfälschung in Erfurt ausgesagt.

Im Zusammenhang mit der Wahlfälschung am 7. Mai 1989 wurden bereits mehrere einstige SED-Funktionäre verurteilt, unter ihnen der ehemalige Dresdner Oberbürgermeister Wolfgang Berghofer und der heutige PDS- Ehrenvorsitzende Hans Modrow.

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