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DDR: Mehr Justizqualität

Berlin (dpa) - Die Gerichte in der DDR sind angewiesen worden, die Qualität des Strafverfahrens und seine „gesellschaftliche Wirksamkeit“ zu erhöhen. Dies berichtete die DDR–Nachrichtenagentur ADN von einer Tagung des Plenums des Obersten Gerichts am Mittwoch. Man habe hervorgehoben, daß im Strafprozeß die Rechte und die Würde der Bürger im Geiste der Gesetzlichkeit, der Gleichheit und der Menschlichkeit strikt gewahrt würden.

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