piwik no script img

■ DDR-Freikauf... war ungesetzlich

Berlin (dpa) – Die Freikäufe politischer Häftlinge aus der DDR sind nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft über Jahrzehnte unter Bruch der bundesdeutschen Gesetze abgelaufen. Die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität hat deshalb bereits am 21. Juni zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, unter anderem auch von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski. Auch das Diakonische Werk Stuttgart wurde durchsucht, es war in Freikaufgeschäfte (Umfang 7 Milliarden Mark) involviert. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Claus-Peter Wulff ist Gegenstand der Vorwürfe, daß die DDR für die Häftlinge Geld anstelle der vereinbarten Warenlieferungen erhalten habe. Dies würde gegen das Militärregierungsgesetz Nummer 53 von 1949 verstoßen.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen