: DDR-Ehrenpensionen bleiben erhalten
Berlin (taz) — Die Ehrenpensionen von 1.400 Mark, die in der ehemaligen DDR an „Kämpfer gegen den Faschismus“ ausbezahlt wurden, sollen nicht gekürzt werden. Auf das gleiche Niveau sollen die Leistungen für die Opfer des Faschismus angehoben werden. Darauf einigten sich gestern der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten Susanne Miller mit Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU, SPD und FDP. Vom Tisch ist damit der Gesetzesentwurf vom 15. Oktober, der vorsah, die Ehrenrenten auf ein Taschengeld von 750 DM zu kürzen. Vom Tisch ist ebenfalls die bislang unterschiedliche Behandlung von Opfern und Kämpfern des Faschismus. Der Zentralrat zeigte sich befriedigt darüber, daß „in einer politisch schwierigen Frage“ ein breiter parlamentarischer Konsens hergestellt werden konnte. Ungeklärt ist die Kürzung und Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Personen, die entsprechend des Einigungsvertrages gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Die dafür beim Bundesversicherungsamt gebildete Kommission will vor ihren Einzelfallentscheidungen die Verfolgtenorganisationen dazu anhören.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen