: DDR-BürgerInnen steuerlich benachteiligt
Berlin (taz) - Viele DDR-Bürger müssen höhere Steuern als vergleichbare Bundesbürger zahlen. Dies ist das verblüffende Ergebnis einer Recherche von 'Metall‘, der Mitgliederzeitung der Industriegewerkschaft Metall der BRD. Benachteiligt werden Verheiratete mit einem Arbeitseinkommen und Alleinstehende mit Kind. So muß beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von 1.600 DM in der DDR 79 DM Lohnsteuer zahlen, in der Bundesrepublik dagegen keinen Pfennig. Diese steuerliche Benachteiligung der DDR-Beschäftigten ist im Staatsvertrag geregelt. Danach besteuert die DDR alle Lohneinkünfte gemäß der ungünstigsten bundesdeutschen Steuerklasse I. Diese gilt in der BRD nur für Alleinstehende ohne Kinder, die mehr als Verheiratete mit einem Einkommen zahlen. Die Benachteiligung der DDR-BürgerInnen bei den Einkommen wird also durch eine steuerliche Diskriminierung noch verstärkt. Die Begründung für die unterschiedlichen Steuersätze: Wegen der Eile des Staatsvertrages und der Umstellung der DDR-Finanzämter sollte zunächst ein möglichst einfaches Verfahren für die Steuererhebung installiert werden. Und schließlich, so ein Sprecher des Finanzministeriums 'Metall‘ zufolge, müssen die DDR-Staatskassen hauptsächlich aus der Lohnsteuer aufgefüllt werden: „Aus den Betrieben kommt doch eh nichts.“
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