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DDR-Atomrecht gilt

■ Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt

Karlsruhe/Morsleben Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Betrieb des einzigen deutschen Atommüllendlagers im sachsen-anhaltinischen Morsleben ist abgelehnt worden. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Verfassungsbeschwerde der Helmstedter Rechtsanwältin Claudia Fittkow habe keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung.

Nach Ansicht der Rechtsanwältin verstößt das Endlager mangels Planfeststellungsverfahrens und Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu DDR-Zeiten nicht ermöglichter Bürgerbeteiligung gegen das geltende Atomgesetz. Das Bundesverfassungsgericht folgte dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 1992, daß die zu DDR-Zeiten erteilte Betriebsgenehmigung durch den Einigungsvertrag auf die BRD übergegangen ist. dpa

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