■ Rechts außen: DAV beobachten
Düsseldorf (AP) – Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf weiterhin den Deutschen Arbeitnehmer-Verband überwachen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf betonte, es gebe Anhaltspunkte für Bestrebungen des Verbandes gegen die freiheitliche Grundordnung. So diffamiere der Verband Ausländer und biete Anhängern und Sympathisanten rechtsextremistischer Parteien die Möglichkeit zur Mitarbeit.
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