DAS URTEIL GEGEN DEN RECHTSEXTREMEN MANFRED ROEDER IST GERECHT: Bewährung für die Gesellschaft
Wer den Holocaust leugnet, hat nicht viel zu befürchten. Eine Bewährungsstrafe, mehr nicht. Der übelste Frontmann der alten und neuen Nazis, Manfred Roeder, darf sich zufrieden zurücklehnen. Sein Berufungsgesuch ist glatt durchgegangen. Wollte ihn der Amtsrichter noch für zwei Jahre hinter Gitter sperren, so reduzierte nun das Landgericht auf ein Jahr mit Bewährung. Die völkische Szene wird das Urteil feiern als Sieg über das System. Galle könnte man spucken bei dem Gedanken an die jubilierenden Herrenrunden.
Und doch ist das Urteil angemessen. Die Richter haben nicht dem bequemen Verlangen nachgegeben, bekennende Antisemiten und NPD-Anhänger einfach wegzusperren. Es wäre so einfach gewesen. Gerade wo das Verfassungsgericht die Verbotsanträge gegen die NPD prüft, ist das gesellschaftliche Klima günstig für drakonische Strafen. Die Richter haben sich gegen ein pflegeleichtes Urteil entschieden. In der unerfreulichen Angelegenheit des Rechtsextremismus soll eben nicht alles seinen bürokratischen Gang gehen. Sie haben den strafrechtlichen Aspekt der Rede getrennt von seinem politischen Gehalt. Den kriminellen Aspekt der Roeder’schen Verhöhnung haben die Richter mit einem Jahr Haft bewehrt. Die politische Niedertracht haben sie gestern dorthin zurückverwiesen, wo sie verhandelt gehört: in die gesellschaftlichen Debatten. Die Roeders in Deutschland müssen mit Argumenten klein gehalten werden, nicht mit Staatsgewalt und Knast.
Wer glaubt, Roeder und die NPD seien die Ursache für die Gewalt von rechts, irrt. Er hat die Rassisten nicht organisiert und gelenkt, die in den vergangenen Jahren etwa 130 Menschen in Deutschland umgebracht haben. Selbst ein Guru wie er ist nicht in der Lage, neonazistische Schläger und Mörder zu steuern. ANNETTE ROGALLA
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