: DAS GIBT ZU DENKEN
Gibt es einen „angekündigten Amoklauf“ sprachlich überhaupt? Dem „Amok“ liegt eine Affekthandlung zugrunde – die man selten vorplant. Das Wort „amuk“ bedeutet im Malaiischen wütend, rasend. Evelyn Knörr von der Duden-Sprachberatung zur taz: Amok ist eine Tat im „Zustand krankhafter Verwirrung“. Die Begriffsverbindung ist im Deutschen aber „kein Fehler“. Juristisch kann eine Ankündigung mit drei Jahren Haft bestraft werden.