DAS 100 JAHRE ALTE ERBRECHT WIRD REFORMIERT : Enterben der Nachkommen wird erschwert
BERLIN | Eine Vielzahl von Veränderungen bringt die vom Bundestag verabschiedete Reform des mehr als 100 Jahre alten Erbrechts. Erbrechtliche Ansprüche verjähren demnach künftig in der Regel innerhalb von drei Jahren. Mit der Gesetzesnovelle sollen die möglichen Gründe für eine Enterbung den Wertvorstellungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Das Deutsche Forum für Erbrecht kritisiert die neue Regeln. Gestrichen worden sei als Begründung für das Entziehen eines Pflichtteils ein „ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel“. Künftig sei dies nur möglich, wenn der Betreffende wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. Bislang musste man zur Betreuung eines Verwandten den Beruf aufgegeben haben, um als Ausgleich für die Pflegeleistung ein höheres Erbteil zu erhalten – künftig auch dann, wenn parallel zum Job gepflegt wurde. Bei Schenkungen gilt künftig das sogenannte Abschmelzmodell: Im ersten Jahr wird sie voll berücksichtigt und in den kommenden Jahren um jeweils ein Zehntel abgeschmolzen. (dpa)