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Corona-Testpflicht an Berlins SchulenEtwas mehr Sicherheit

Der Interessenverband Berliner Schul­lei­te­r*in­nen begrüßt die Testpflicht für alle Schü­le­r*in­nen. Andere Rek­to­r*in­nen äußern indes Kritik.

Nicht schön, aber einigermaßen sicher: Corona-Selbsttest, hier in der Anwendung Foto: dpa

Berlin taz | Die vom Senat beschlossene Corona-Testpflicht vor Ort für alle Schüler*innen, die am Unterricht teilnehmen wollen, wird von Schul­lei­te­r*in­nen begrüßt. „Das bietet einen besseren Schutz, auch für die Lehrer*innen“, sagte die Vorsitzende des Interessenverbands Berliner Schulleitungen, Astrid-Sabine Busse, am Freitag der taz. Zu Hause testen lassen, wie es bisher geplant war, „bringt keine Sicherheit“.

Der Senat hatte am Donnerstag entschieden, trotz hoher Coronazahlen ab Montag den Wechselunterricht fortzusetzen. Dabei werden die Stufen 1 bis 6 und 10 bis 13 in halbierter Stärke in der Schule unterrichtet. Die Klassen 7 bis 9, die seit Mitte Dezember keinen Präsenzunterricht mehr erhalten haben, sollen am 19. April zurückkehren – wenn das Infektionsgeschehen dies zulasse, so die Bildungsverwaltung in einer Mitteilung. Am Montag, 12. April, beginnt nach den Osterferien wieder die Unterrichtszeit.

Zudem gilt ab 19. April eine Testpflicht. Bisher war vorgesehen, dass die an die Schü­le­r*in­nen verteilten Selbsttests – wegen ihres Einsatzes im vorderen Bereich der Nase auch „Nasenbohrertests“ genannt – zwei Mal pro Woche zu Hause eingesetzt werden sollten. Künftig muss das in der Klasse passieren: „Bei offenem Fenster, mit Abstand“, wie Busse erklärt. Sie glaubt sogar, dass es in der Gruppe besser klappt als zu Hause. „Ich werde die Kinder bitten, einen kleinen Taschenspiegel mitzubringen, damit sie sehen, was sie tun.“

Sorgen vor einer Stigmatisierung zerstreut die Schulleiterin der Grundschule in der Köllnischen Heide in Neukölln. „Wird jemand positiv getestet, muss man als Leh­re­r*in damit pädagogisch umgehen.“ Das Kind müsse dann abgeholt werden. Sie hofft aber, dass es sich um „Einzelfälle handeln wird“.

Unklar ist bisher, wie die Schulen mit Test­ver­wei­ge­r*in­nen umgehen sollen und welche Sanktionen drohen. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden gerade erst finalisiert“, hieß es dazu aus der Bildungsverwaltung. Sicher ist jedoch: Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben, keine Schü­le­r*in muss also in die Schule.

Die Berliner Vereinigung der Oberstudiendirektoren kritisiert hingegen, dass die Schnelltests nun in der Schule stattfinden sollen. „Schülerinnen und Schüler müssen nicht in die Schule geholt werden, um einen Schnelltest vor Ort durchzuführen, sondern um hier geschützt zu lernen. Jeder Test zu Hause verhindert, dass ein positiv getestetes Kind überhaupt die Schule von innen sieht“, sagt der Vorsitzende der Vereinigung, Ralf Treptow, laut einer Mitteilung.

Man könne von Kinder und Jugendlichen und deren Eltern erwarten, dass sie die „von der Gesellschaft kostenlos zur Verfügung gestellten Schnelltests einsetzen und sich selbst auf das Virus kontrollieren“, so Treptow, der Schulleiter des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums in Pankow ist. Den im Falle eines negativen Tests folgenden Besuch der Schule hätte man dauerhaft übereidesstattliche Erklärungen der Eltern regeln können. „Wer eine solche nicht mitbringt, den kann man immer noch notfalls in der Schule testen oder wieder nach Hause schicken.“

In einer anderen Hinsicht plädiert Astrid-Sabine Busse für mehr Vorsicht: Angesichts der am Freitag vom Robert Koch-Institut veröffentlichten hohen Coronazahlen hätte sie eine Aussetzung des Wechselunterrichts in der ersten Woche nach den Ferien vorgezogen. Schließlich seien die Selbsttests erst kurz vor Beginn der Osterferien Ende März an die Schulen ausgeliefert worden; die Zeit für die Schulen, die neuen Abläufe zu organisieren, sei kurz.

Und der Aspekt der Sicherheit gerade für Leh­re­r*in­nen sei nicht zu unterschätzen, so Busse. Schließlich seien die meisten bisher noch nicht geimpft, vor allem, weil der dafür vorgesehene Stoff Astrazeneca dafür nicht mehr zur Verfügung stehe.

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