In Halle fand die erste rechte Buchmesse statt. Nazis und Coronaleugner, Rentnerinnen und missverstandene Freigeister ließen sich das Programm schmecken.
Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht überschritten.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in einem Großverfahren über das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Das Urteil soll noch im Juni verkündet werden.
Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.
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