■ Chronologie: Der Krieg in Kroatien
August 1990: Die serbische Minderheit in Kroatien, 12 Prozent der Bevölkerung, führt ein Referendum über die Konstituierung eines „Autonomen Gebietes Krajina“ durch. Dieses sagt sich im Dezember von Kroatien los. Sein Präsident, Milan Babić, läßt bewaffnete Einheiten aufbauen.
April 1991: Erste größere serbische Militäraktionen im Nationalpark Plitvicer Seen.
25. Juni 1991: Kroatien erklärt sich zu einem selbständigen Staat.
15.Juli 1991: Die jugoslawische Volksarmee eröffnet den Krieg in Kroatien.
18. November 1991: Nach monatelanger dramatischer Verteidigung fällt die ostkroatische Stadt Vukovar.
3. Januar 1992: UN-Sonderbotschafter Cyrus Vance vermittelt einen Waffenstillstand. Mehr als 10.000 Menschen starben, die Serben halten knapp ein Drittel Kroatiens besetzt, 400.000 Kroaten wurden aus diesen Gebieten vertrieben.
April 1992: Insgesamt 14.000 UN-Blauhelme treffen zur Friedenssicherung in Kroatien ein.
Januar 1993: In einer begrenzten Offensive erobert die kroatische Armee die strategisch wichtige Maslenica- Brücke im Verlauf der Küstenstraße östlich von Zadar.
30. März 1994: Ein unbefristeter Waffenstillstand wird unterzeichnet.
2. Dezember 1994: Abkommen über die Normalisierung von Handel und Verkehr.
21. Dezember 1994: Die 1991 geschlossene Autobahn Zagreb – Belgrad (Autoput) wird freigegeben.
April 1995: Nach Drohungen Zagrebs, das UNO-Mandat nicht zu verlängern, beschließt der Sicherheitsrat die Verkleinerung der UN-Truppe auf 5.000 Mann. Sie sollen die Außengrenzen Kroatiens überwachen.
Dies wird von den Krajina- Serben abgelehnt, da sie eine Unterbrechung der Verbindung zu den Serben in Bosnien befürchten.
28. April 1995: Bei Nova Gradiska ermordet ein Kroate einen Krajina-Serben. Als Vergeltung beschießen Serben auf der Autobahn Zagreb – Belgrad kroatische Autos: Drei Menschen sterben. Die Autobahn wird von serbischer Seite gesperrt.
1. Mai 1995: Die kroatische Armee rückt mit Panzern und Artillerie gegen die Serben im Gebiet Okucani vor. Zagreb spricht von einer „begrenzten Aktion“ zur Wiedereröffnung des gesperrten Autobahnteilstücks.
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