■ Christine Kuby: Freilassung geprüft
Hamburg /Berlin (dpa/taz) – Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg prüft derzeit, ob die Ex-RAF-Terroristin Christine Kuby auf Bewährung aus der Anstalt Lübeck-Lauerhof entlassen werden kann. Die 37jährige sitzt seit 1978 in Haft. Sie war wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Gerichtssprecher betonte gestern, die Prüfung laufe unabhängig von den Forderungen einer „Aktionsgruppe“, die am Vormittag die taz- Redaktion mit einem Trillerpfeifenkonzert beglückt hatte.
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