piwik no script img

Chirug bekam 9 Mon. auf Bewährung

■ "Fahrlässige Tötung" einer 9jährigen

Chirurg bekam

9 Mon. auf Bewährung

„Fahrlässige Tötung“ einer 9jährigen

Das Oldenburger Landgericht hat einen 45jährigen Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung eines siebenjährigen Mädchens zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine milde Bestrafung gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Chirurg es unterlassen habe, das Mädchen trotz Komplikationen nach einer Blinddarmoperation rechtzeitig in eine Spezialklinik zu verlegen. Statt dessen war das Kind nach Überzeugung der Richter medikamentös behandelt worden, was das Erbrechen und das Krampfen des Mädchens aber nicht verhinderte.

Durch das ständige Erbrechen habe das Mädchen lebensnotwendige Blutsalze verloren, erklärte ein medizinischer Gutachter. Dadurch sei es zu einer Hirnschwellung gekommen, was letztlich zu dem Tod des Mädchens geführt habe.

Ausreichende Versorgung der Siebenjährigen mit den Blutsalzen war von dem Chirurgen und dem Narkosearzt unterlassen worden. 24 Stunden nach der Operation in dem Barßeler Krankenhaus, wo der Chirurg arbeitete, wurde das Kind nach Oldenburg gebracht - und sein Tod festgestellt. dpa

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen