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■ ChemnitzGestapo-Chef ohne Kunst

Chemnitz (AFP) – Die Stadt Chemnitz hat den Antrag eines ehemaligen Gestapo-Funktionärs auf Rückgabe einer Kunstsammlung abgelehnt. Ein Sprecher der Stadt teilte gestern mit, die Rechtslage sei in diesem Fall eindeutig: Die Kunstgegenstände müßten nicht zurückgegeben werden, da mit dem Militärbefehl 64 der sowjetischen Besatzungsmacht alle Kriegsverbrecher enteignet wurden. Der 89jährige Ex-Gestapo- Chef für Dresden und Chemnitz, Johannes Thümmler, hatte einen Restitutionsantrag gestellt und zur Begründung erklärt, die Kunstwerke seien nachweisbar „alter Familienbesitz“. Nach Angaben der „Conference on Jewish Material Claims against Germany“ stammen die Werke aus jüdischem Eigentum und wurden während der NS-Zeit enteignet.

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